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In welchen Fällen wird eine MPU angeordnet?

Wenn man im Straßenverkehr auffällig geworden ist, kann die Behörde eine sogenannte MPU, also eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen. Bei der soll überprüft und eingeschätzt werden, ob man geistig, gesundheitlich sowie charakterlich dazu geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen und am Straßenverkehr teilzunehmen. Das Teilnehmen an einer MPU ist freiwillig. Aber man muss wissen, dass die Behörde einem keine Fahrerlaubnis erteilen wird, wenn man das geforderte MPU-Gutachten nicht vorlegt.

Wie lange gibt es die MPU und was bedeutet sie?

Seit Mitte der 50’er Jahre gibt es die MPU in Deutschland. Mit ihr soll die Fahreignung beurteilt sowie eine Prognose dazu abgeben werden, wie groß das Risiko sein wird, dass es wieder zu gewissen Auffälligkeit im Straßenverkehr kommt. Im Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung wird dann ein medizinisch-psychologisches Gutachten erstellt.

Dieses Gutachten bildet für die Behörde die Grundlage für die Entscheidung, ob sie eine Fahrerlaubnis ausspricht. Wenn das Gutachten positiv ausfällt, muss das keine Garantie dafür sein, dass man den Führerschein wieder erhält oder behalten darf. Theoretisch könnte die Behörde den Führerscheinantrag dennoch ablehnen, wenn gewisse Bedenken nicht ausgeräumt sind. Man kann aber sagen, dass es in der Praxis sehr selten vorkommt. Steht einem eine MPU bevor, ist es sicherlich anzuraten, sich darauf entsprechend vorzubereiten. Unter „minerva-mpu-fernschulung.eu“ kann man beispielsweise mehr in Sachen MPU Vorbereitung erfahren.

Wann wird von der Behörde eine MPU angeordnet?

Die zuständige Führerscheinstelle entscheidet übrigens immer, ob man ein MPU-Gutachten vorlegen muss, damit einem die Fahrerlaubnis erteilt werden kann. Die medizinisch-psychologische Untersuchung wird also nur von der Behörde angeordnet und nicht von einem Gericht. Wenn die Behörde eine Begutachtung der Kraftfahreignung für notwendig hält, wird sie einen dazu auffordern, ein Gutachten vorzulegen.

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Für die Anordnung einer MPU ist dann immer die Situation gegeben, dass es Zweifel an der Kraftfahreignung gibt. Man kann auch sagen, dass etwas vorgefallen ist, was bei der Behörde Bedenken erzeugt hat, ob man dazu geeignet / befähigt ist, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Für die Entscheidung der Behörde gibt es gesetzliche Grundlagen. Dort wird geregelt, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um eine Fahrerlaubnis zu erteilen.

Dadurch ist eindeutig geregelt, dass die Behörde dazu berechtigt ist, ein MPU-Gutachten zu verlangen, wenn es begründete Zweifel an einer Fahreignung gibt. Wann es solche Bedenken gibt, ist davon abhängig, was genau passiert ist.

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung ist gerechtfertigt bei:

  • wiederholten sowie erheblichen Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften,
  • Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen,
  • Hinweisen, die auf ein hohes Aggressionspotential deuten,
  • bestimmten Krankheitsbildern, die eine geistige und körperliche Einschränkung zur Folge haben.

Wenn man sich also Fehltritte geleistet hat und es deshalb beispielsweise immer mehr Punkte in Flensburg gibt, muss man davon ausgehen, dass eine MPU verlangt wird, damit man den Führerschein wiederbekommt oder behalten darf. Es kann sich dabei um allgemeine Verkehrsverstöße verschiedener Art handeln oder es kann speziell um Alkohol, Drogen und Medikamenten gehen. Ist man zum Beispiel unter Einfluss von Betäubungsmittel gefahren oder wurde man mit harten Drogen erwischt, wird einem eine MPU wohl nicht erspart bleiben.

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