Das Klimageld ist eine geplante Maßnahme der deutschen Bundesregierung, um Bürgerinnen und Bürger für die steigenden Kosten durch die CO₂-Bepreisung zu entschädigen. Im Koalitionsvertrag von 2021 vereinbart, zielt es darauf ab, die finanziellen Belastungen, die durch höhere Energiepreise entstehen, abzumildern. Ursprünglich war eine Auszahlung von 300 Euro pro Person ab 2025 vorgesehen. Doch wie ist der aktuelle Stand? Wer hat Anspruch auf das Klimageld, und wann ist mit der Auszahlung zu rechnen?
Hintergrund des Klimageldes
Die Einführung des CO₂-Preises in Deutschland führte zu steigenden Kosten für fossile Energieträger wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas. Um die Bevölkerung für diese Mehrbelastungen zu entschädigen und gleichzeitig Anreize für klimafreundliches Verhalten zu schaffen, wurde das Klimageld ins Leben gerufen. Die Idee dahinter ist, die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung pro Kopf an die Bürgerinnen und Bürger zurückzugeben.
Technische Voraussetzungen und Herausforderungen
Für die Umsetzung des Klimageldes müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sein. Eine zentrale Herausforderung besteht darin, einen Direktauszahlungsmechanismus zu etablieren, der die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) mit einer Kontoverbindung (IBAN) verknüpft.
Das Bundeszentralamt für Steuern arbeitet derzeit an der Schaffung einer entsprechenden Datenbank. Ziel ist es, die Auszahlung automatisiert und ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger zu gestalten.
Finanzminister Christian Lindner betonte, dass die technischen Voraussetzungen für eine Pro-Kopf-Auszahlung ab 2025 gegeben sein könnten. Allerdings wies er darauf hin, dass die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung und den Zeitpunkt der Auszahlung erst nach der Bundestagswahl 2025 getroffen wird.
Verzögerungen und aktuelle Diskussionen
Trotz der Bemühungen um eine zügige Umsetzung gibt es Hinweise darauf, dass sich die Auszahlung des Klimageldes (300 EUR) verzögern könnte. Regierungssprecher Steffen Hebestreit erklärte, dass der Auszahlungsmechanismus spätestens 2027 vorhanden sein müsse, um einen Ausgleich für den CO₂-Emissionshandel auf EU-Ebene zu gewährleisten. Man arbeite jedoch mit Hochdruck daran, die technischen Voraussetzungen schneller zu schaffen.
Diese Verzögerungen stoßen auf Kritik. Linken-Parteichefin Janine Wissler sprach von einem „gebrochenen Versprechen“ und forderte die Einführung eines sozialen Klimageldes von 200 Euro monatlich für Bürgerinnen und Bürger mit einem Einkommen bis zu 4.000 Euro brutto. Auch Sozialverbände betonen die Bedeutung des Klimageldes als Frage der Gerechtigkeit und fordern eine schnelle Umsetzung.
Höhe des Klimageldes
Die genaue Höhe des Klimageldes ist noch nicht festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung und die politischen Entscheidungen der kommenden Jahre. Schätzungen variieren:
- Umweltinstitut München und Greenpeace: Prognostizieren für 2025 eine Auszahlung von etwa 300 Euro pro Person.
- Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC): Schätzt für 2024 etwa 130 Euro pro Person und für 2027 rund 250 Euro.
Diese Unterschiede in den Prognosen spiegeln die Unsicherheiten hinsichtlich der zukünftigen Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung und der politischen Prioritäten wider.
Wer hat Anspruch auf das Klimageld?
Das Klimageld soll grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern zustehen und einmal pro Jahr ausgezahlt werden. Es ist jedoch möglich, dass die Auszahlung einkommensabhängig gestaffelt wird, um insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen stärker zu entlasten. Die genaue Ausgestaltung der Anspruchsberechtigung ist derzeit noch Gegenstand politischer Diskussionen und Entscheidungen.
Vergleich mit Österreich
Ein Blick ins benachbarte Österreich zeigt, wie ein solches System funktionieren kann. Dort erhalten Erwachsene bereits einen Klimabonus von mindestens 145 Euro, der in manchen Regionen sogar das Doppelte beträgt. Dieses Beispiel könnte als Modell für die Umsetzung des Klimageldes in Deutschland dienen und bietet wertvolle Erkenntnisse für die praktische Ausgestaltung.
Fazit
Die Einführung des Klimageldes ist ein zentrales Vorhaben der deutschen Klimapolitik, um die Bevölkerung für die steigenden Kosten durch die CO₂-Bepreisung zu entschädigen und gleichzeitig Anreize für klimafreundliches Verhalten zu schaffen. Obwohl die technischen Voraussetzungen voraussichtlich bis 2025 geschaffen werden könnten, ist die tatsächliche Auszahlung des Klimageldes möglicherweise erst ab 2027 realistisch.
Die genaue Höhe und die Ausgestaltung der Anspruchsberechtigung sind noch offen und hängen von zukünftigen politischen Entscheidungen ab. Es bleibt abzuwarten, wie die kommende Bundesregierung dieses Vorhaben umsetzen wird und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Bevölkerung in der Zwischenzeit zu entlasten.