Die Hochzeit ist nicht nur ein emotionales Ereignis, sondern bringt auch einige rechtliche Entscheidungen mit sich. Eine davon betrifft den zukünftigen Nachnamen. Das Namensrecht bei der Hochzeit regelt in Deutschland genau, welche Möglichkeiten Paare haben und welche Folgen ihre Entscheidung haben kann. Wer heiratet, sollte sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen, denn der gewählte Ehename kann sowohl im Alltag als auch rechtlich von großer Bedeutung sein.
In diesem Beitrag erfährst du, welche Varianten es gibt, was gesetzlich erlaubt ist und worauf du unbedingt achten solltest, wenn du dich mit dem Namensrecht bei der Eheschließung beschäftigst.
1. Die gesetzlichen Grundlagen der Namenswahl
Laut deutschem Namensrecht (§ 1355 BGB) steht es Ehepaaren frei, ob sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen oder nicht. Wenn kein gemeinsamer Ehename bestimmt wird, behält jeder seinen bisherigen Namen. Das Gesetz bietet folgende Möglichkeiten:
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Ein Ehepartner nimmt den Namen des anderen an.
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Es wird ein gemeinsamer Ehename gewählt.
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Jeder behält seinen bisherigen Nachnamen.
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Einer der Ehepartner kann zusätzlich einen Doppelnamen tragen.
Wird kein gemeinsamer Name gewählt, führt jeder Partner seinen bisherigen Namen weiter – das hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Ehe. Dennoch sollte die Entscheidung bewusst getroffen werden, da sie unter anderem Auswirkungen auf gemeinsame Kinder hat.
2. Doppelnamen – Was ist erlaubt?
Ein häufiger Wunsch von Paaren ist es, beide Nachnamen miteinander zu kombinieren. Das ist in Deutschland nur eingeschränkt möglich. Ein sogenannter Doppelname darf nur von einem der Ehepartner geführt werden. Der andere muss sich entweder für einen der beiden Namen entscheiden oder seinen bisherigen Nachnamen beibehalten.
Ein Doppelname darf laut Gesetz höchstens aus zwei Bestandteilen bestehen. Es ist also nicht möglich, beide Ehepartner mit Doppelnamen auszustatten oder mehr als zwei Nachnamen zu kombinieren. Zudem darf ein Doppelname nicht durch ein weiteres Namenselement erweitert werden – Kettennamen sind unzulässig.
Wichtig ist auch: Der Doppelname ist kein gemeinsamer Ehename. Das heißt, der Doppelname wird nicht automatisch auf die Kinder übertragen.
3. Namenswahl bei gemeinsamen Kindern
Die Entscheidung über den Familiennamen betrifft nicht nur das Ehepaar selbst, sondern auch zukünftige Kinder. Wenn ein gemeinsamer Ehename festgelegt wurde, erhalten alle gemeinsamen Kinder automatisch diesen Nachnamen.
Wenn jedoch beide Elternteile ihre ursprünglichen Namen behalten, muss bei der Geburt des ersten gemeinsamen Kindes entschieden werden, welchen der beiden Nachnamen das Kind tragen soll. Diese Entscheidung gilt dann auch für alle weiteren gemeinsamen Kinder des Paares.
Eine nachträgliche Änderung des Namens eines Kindes ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei Adoption oder im Rahmen einer gerichtlichen Entscheidung. Daher ist es ratsam, frühzeitig Klarheit über die Namensführung innerhalb der Familie zu schaffen.
4. Namensänderung nach der Hochzeit – Formales und Fristen
Die Namenswahl kann entweder direkt bei der Anmeldung zur Eheschließung oder während der Trauung selbst erfolgen. Dafür sind bestimmte Unterlagen erforderlich, die beim Standesamt vorgelegt werden müssen. Dazu gehören:
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Gültiger Personalausweis oder Reisepass
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Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
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Ggf. Urkunden zu früheren Ehen oder Namensänderungen
Die gewählte Namensform wird dann offiziell in die Eheurkunde eingetragen. Eine spätere Änderung des Ehenamens ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich – etwa bei Scheidung oder in Ausnahmefällen auf Antrag. Daher ist es wichtig, die Entscheidung gut zu überdenken.
5. Besondere Regelungen bei binationalen Ehen
Bei internationalen Eheschließungen kann das Namensrecht komplizierter werden. Wenn einer der Ehepartner eine andere Staatsangehörigkeit besitzt, kann wahlweise das Namensrecht des jeweiligen Landes angewendet werden. In diesem Fall müssen Paare entscheiden, ob das deutsche oder ausländische Recht zur Anwendung kommen soll.
In einigen Ländern ist beispielsweise der Doppelname erlaubt, während dies in Deutschland nur eingeschränkt möglich ist. Auch die Frage, ob ein gemeinsamer Familienname verpflichtend ist, kann vom Herkunftsland des Ehepartners abhängen.
Daher empfiehlt sich in solchen Fällen eine Beratung durch das Standesamt oder durch einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt. Dies hilft, Missverständnisse oder spätere rechtliche Probleme zu vermeiden.
6. Scheidung und nachträgliche Namensänderung
Im Falle einer Scheidung stellt sich häufig die Frage, ob der Ehename beibehalten werden kann oder sollte. Grundsätzlich bleibt der Name auch nach der Scheidung bestehen, wenn keine Änderung beantragt wird. Möchte ein Ex-Partner wieder seinen Geburtsnamen oder einen früheren Nachnamen annehmen, kann dies beim Standesamt beantragt werden.
Die Änderung ist formell, aber unkompliziert. Sie erfordert jedoch:
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Antrag auf Namensänderung beim Standesamt
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Nachweis der Scheidung (z. B. Scheidungsbeschluss)
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Gültige Ausweisdokumente
Auch für Kinder, die während der Ehe den Ehenamen erhalten haben, bleibt dieser bestehen. Eine Änderung des Kindesnamens nach der Scheidung ist in der Regel nicht möglich – außer im Rahmen besonderer familienrechtlicher Verfahren.
Fazit: Namensrecht bei der Hochzeit bewusst nutzen
Das Namensrecht bei der Hochzeit eröffnet viele Gestaltungsmöglichkeiten, erfordert aber auch eine bewusste Entscheidung. Ob ein gemeinsamer Ehename, ein Doppelname oder die Beibehaltung der bisherigen Namen – jede Variante bringt Vorteile und Pflichten mit sich. Besonders im Hinblick auf Kinder oder spätere Änderungen sollte die Wahl des Namens wohlüberlegt sein.
Wichtig ist auch, die Formalitäten im Blick zu behalten und rechtzeitig mit dem Standesamt in Kontakt zu treten. Wer gut informiert ist, kann rechtliche Stolperfallen vermeiden und die Namenswahl nach seinen individuellen Vorstellungen gestalten.
FAQ – Häufige Fragen zum Namensrecht bei der Eheschließung
Müssen wir bei der Hochzeit einen gemeinsamen Namen annehmen?
Nein, das ist freiwillig. Jeder Ehepartner kann seinen bisherigen Nachnamen behalten.
Ist ein Doppelname für beide Partner möglich?
Nein. Nur einer der beiden Ehepartner darf einen Doppelnamen führen, nicht beide.
Was passiert, wenn wir keine Entscheidung treffen?
Dann behält jeder Ehepartner automatisch seinen bisherigen Namen.
Können wir den Namen nach der Hochzeit noch ändern?
Nur in Ausnahmefällen, etwa nach einer Scheidung oder mit besonderem Antrag.
Welchen Nachnamen bekommt unser Kind?
Wenn ein gemeinsamer Ehename existiert, erhält das Kind diesen. Ansonsten muss bei Geburt entschieden werden, welchen Namen es tragen soll.
Gilt das deutsche Namensrecht auch bei internationaler Hochzeit?
Nicht zwingend. In binationalen Ehen kann auch das ausländische Namensrecht zur Anwendung kommen.