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Umzug in die Schweiz: Was in Zürich ansteht

Der Entschluss steht, der Arbeitsvertrag ist unterschrieben, und der Umzugstermin rückt näher. Was dann folgt, überrascht viele, die zum ersten Mal von Deutschland in die Schweiz wechseln: Der administrative Aufwand ist erheblich, die Fristen sind kurz, und einige Schritte müssen zwingend in einer bestimmten Reihenfolge erledigt werden. Wer das unterschätzt, riskiert Bußgelder oder lückenhafte Versicherungszeiten. Der folgende Überblick orientiert sich an einem Umzug nach Zürich, gilt in den Grundzügen aber für die gesamte Deutschschweiz.

Einreise und Aufenthaltsstatus klären

Deutsche Staatsbürger brauchen für die Einreise in die Schweiz kein Visum, doch das war es auch schon mit der unkomplizierten Seite. Wer dauerhaft in der Schweiz leben und arbeiten will, benötigt eine Aufenthaltsbewilligung. Die Grundlage dafür ist das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz, das EU-Bürgern grundsätzlich das Recht auf Niederlassung und Erwerbstätigkeit einräumt.

In der Praxis bedeutet das: Wer eine Arbeitsstelle antritt, erhält in der Regel die Aufenthaltsbewilligung B, ausgestellt für fünf Jahre und verlängerbar. Wer selbstständig tätig ist oder ohne Arbeitgeber einzieht, muss nachweisen, über ausreichende Mittel zu verfügen. Zuständig ist das Migrationsamt des Kantons Zürich. Wichtig: Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug erfolgen. Diese Frist wird tatsächlich kontrolliert.

Beim Einwohneramt anmelden

Der erste Gang nach dem Einzug führt zum Einwohneramt der Gemeinde, in der man wohnt. In Zürich Stadt ist das je nach Stadtkreis unterschiedlich organisiert. Wer etwa im nördlichen Teil der Stadt wohnt und eine günstigere Miete als im Seefeldquartier sucht, landet häufig in Stadtkreis 11, zu dem auch Seebach gehört. Für den Transport dorthin und aus anderen Zürcher Stadtteilen sind lokale Umzugsanbieter oft die praktischere Wahl als überregionale Speditionen. Eine Umzugsfirma in der Nähe vom Bahnhof Seebach kennt die engen Straßen im Quartier und die Parkzonen, in denen Haltegenehmigungen beantragt werden müssen.

Für die Anmeldung beim Einwohneramt sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Mietvertrag oder Wohnbestätigung des Vermieters
  • Arbeitsvertrag, falls vorhanden
  • Bei Familien: Geburtsurkunden der Kinder, Heiratsurkunde

Die Anmeldegebühr in Zürich liegt aktuell bei 20 bis 30 Franken pro Person. Nach der Anmeldung bekommt man einen Termin beim Migrationsamt, wo die Aufenthaltsbewilligung ausgestellt wird.

Krankenversicherung: Frist nicht verpassen

Das ist der Punkt, den viele Zuzüger unterschätzen. In der Schweiz besteht Pflicht zur Krankenversicherung bei einem zugelassenen Schweizer Krankenversicherer. Die gesetzliche Grundlage ist das Bundesgesetz über die Krankenversicherung, kurz KVG. Die Frist zur Versicherung beträgt drei Monate ab Wohnsitznahme, wobei die Versicherung dann rückwirkend ab dem ersten Tag der Einreise gilt.

Der Prämiendurchschnitt in Zürich liegt deutlich über dem Schweizer Schnitt, der für 2024 bei rund 460 Franken pro Monat für Erwachsene liegt. Zürich als teuerster Kanton liegt nochmals höher, teils bei 550 bis 600 Franken monatlich für ein Standardmodell mit mittlerer Franchise. Die Wahl der Franchise (zwischen 300 und 2500 Franken jährlich) beeinflusst die Prämie erheblich. Wer jung und gesund ist, fährt mit hoher Franchise günstiger.

Die deutsche Krankenversicherung endet in der Regel mit dem Ausscheiden aus dem deutschen Beschäftigungsverhältnis. Eine Überschneidung ist möglich, aber keine Selbstverständlichkeit. Das sollte vor dem Umzug schriftlich mit der deutschen Kasse geklärt werden.

Steuern: Zwei Systeme gleichzeitig im Blick behalten

Im Umzugsjahr fallen typischerweise in beiden Ländern Steuerpflichten an. In Deutschland gilt die unbeschränkte Steuerpflicht bis zum Tag der Abmeldung. Wer zum Beispiel am 1. April nach Zürich zieht, gibt in Deutschland noch eine Steuererklärung für die ersten drei Monate ab. Doppelbesteuerung ist durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz grundsätzlich ausgeschlossen, aber der Aufwand für die Erklärung bleibt.

In der Schweiz sind neu Zugezogene im ersten Jahr häufig dem Quellensteuerverfahren unterworfen, das heißt, der Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Lohn ab. Das ist einfach, bedeutet aber nicht, dass keine Erklärungspflicht besteht. Das Steueramt des Kantons Zürich informiert online darüber, wann eine nachträgliche ordentliche Veranlagung möglich oder Pflicht ist.

Auto ummelden und Führerschein

Wer ein deutsches Fahrzeug mitbringt, hat zwölf Monate Zeit, es auf Schweizer Schilder umzumelden. Danach darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Die Umschreibung erfolgt beim Straßenverkehrsamt des Kantons Zürich, eine Fahrzeugprüfung ist dabei obligatorisch. Bei älteren Fahrzeugen kann das bedeuten, dass Umbauten nötig werden, etwa bei der Beleuchtung.

Den deutschen Führerschein kann man behalten, er wird nicht automatisch umgetauscht. Bei einem Verkehrsverstoß in der Schweiz wird er aber wie ein Schweizer Ausweis behandelt, mit allen Konsequenzen für Punkte und Entzug.

Umzugsgut und Zoll: Steuerfreie Einfuhr unter Bedingungen

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, weshalb beim Einzug Zollformalitäten anfallen. Privates Umzugsgut kann zoll- und steuerfrei eingeführt werden, wenn es sich tatsächlich um gebrauchte Haushaltsgegenstände handelt und die Person ihren Wohnsitz dauerhaft in die Schweiz verlegt. Das entsprechende Formular ist das Zollformular 18.44, das beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit erhältlich ist.

Neu gekaufte Waren oder Elektrogeräte, die noch originalverpackt sind, gelten nicht als Umzugsgut und werden entsprechend verzollt und mit der Schweizer Mehrwertsteuer von 8,1 Prozent belegt. Eine genaue Inventarliste des Umzugsguts ist daher kein bürokratischer Luxus, sondern praktische Notwendigkeit beim Grenzübertritt.

Was bleibt in Deutschland zu erledigen

Vor dem Abflug aus dem deutschen System stehen einige Schritte, die sich nicht aufschieben lassen:

  • Abmeldung beim deutschen Einwohnermeldeamt (spätestens zwei Wochen nach dem Auszug)
  • Information an die Deutsche Rentenversicherung, da freiwillige Weiterzahlung möglich ist
  • Kündigung oder Umstellung des deutschen Bankkontos
  • Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post einrichten
  • GEZ-Abmeldung beim Beitragsservice

Wer ein deutsches Girokonto behält, tut das oft bewusst, denn Schweizer Banken verlangen hohe Kontoführungsgebühren, und Überweisungen aus der Schweiz nach Deutschland kosten ohne SEPA-Abkommen teilweise Gebühren. Praktisch ist ein Konto auf beiden Seiten der Grenze.

Ein Umzug nach Zürich ist machbar, erfordert aber eine konsequente Checkliste und realistische Zeitplanung. Wer die Frist beim Einwohneramt und bei der Krankenversicherung kennt und die Zollfragen vorab klärt, erspart sich die typischen Nachkorrekturen, die sonst Monate nach dem Einzug noch anfallen.