Glossar
VPN (Virtual Private Network)
VPN (Virtual Private Network) gehört zu den Begriffen, die in Gesprächen vorausgesetzt, aber selten erklärt werden. Diese Seite liefert die Definition, ordnet den Begriff ein und zeigt, wo er in der Praxis auftaucht.
Definition
Eine Technologie, die eine verschluesselte Verbindung ueber ein oeffentliches Netzwerk herstellt. Sie wird im Homeoffice haeufig genutzt, um sicher auf das Firmennetzwerk zuzugreifen.
Was dahinter steckt
Der Begriff wird in Angeboten, Verträgen und Fachtexten meist ohne Erklärung verwendet. Die Definition oben ist der gemeinsame Nenner; Abweichungen ergeben sich aus Branche, Norm oder Rechtsgrundlage.
In der Praxis
Wie wir mit VPN (Virtual Private Network) konkret arbeiten, steht auf der Leistungsseite: Digitale Dienste.
Verwandte Begriffe
- Anmeldung (Wohnsitz)
- Mietkaution
- Steuer-Identifikationsnummer
- Wohnungsuebergabeprotokoll
- Kindergeld
- IBAN
- Cloud-Speicher
- Homeoffice-Pauschale
- Lohnsteuerklasse
Was oft gefragt wird
Wer hilft bei Fragen zu VPN (Virtual Private Network)?
Für die Einordnung im konkreten Fall die verlinkte Leistungsseite oder eine Fachberatung.
Was bedeutet VPN (Virtual Private Network)?
Eine Technologie, die eine verschluesselte Verbindung ueber ein oeffentliches Netzwerk herstellt. Sie wird im Homeoffice haeufig genutzt, um sicher auf das Firmennetzwerk zuzugreifen.
Warum ist VPN (Virtual Private Network) wichtig?
Weil der Begriff in Entscheidungen, Angeboten und Fachgesprächen vorausgesetzt wird. Wer ihn einordnen kann, bewertet Aussagen und Vergleiche sicherer.
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