Diese Seite erklärt, wie Deutschtime recherchiert, welche Quellen wir nutzen und wie wir Angaben aktuell halten.
Datenquellen
Für Behörden- und Rechtsthemen stützen wir uns auf öffentlich zugängliche Angaben offizieller Stellen: Gesetzestexte, Verordnungen, Veröffentlichungen von Ministerien, Kommunen und Kammern. Bei Zahlen und Fristen nennen wir den Stand des jeweiligen Artikels.
Aktualität
Gesetzestexte, Formulare und Fristen ändern sich. Wir kennzeichnen das Stand-Datum sichtbar und aktualisieren Artikel bei relevanten Änderungen. Das Stand-Datum ändern wir nur, wenn wir tatsächlich neu geprüft haben.
So recherchieren wir verkaufsoffene Sonntage
Die Termine auf Verkaufsoffener Sonntag und den Bundesland-Seiten erfassen wir einzeln. Für jeden Termin speichern wir Stadt, Bundesland, Datum, Bereich, Anlass, Uhrzeit, Status, Name und Adresse der Quelle, Art der Quelle und das Prüfdatum.
Welche Quellen wir akzeptieren
- Verordnungen, Allgemeinverfügungen, Amtsblätter und Mitteilungen der Stadt oder Gemeinde (Quellenart „Stadt“)
- Stadtmarketing, Citymanagement und Werbegemeinschaften der Händler („Stadtmarketing“)
- Veranstalter des Festes oder Marktes, zu dem geöffnet wird („Veranstalter“)
- Lokalzeitungen und lokale Nachrichtenportale, wenn sie über den Beschluss oder die Freigabe berichten („Presse“)
Welche Quellen wir nicht akzeptieren
Terminsammlungen wie verkaufsoffener-sonntag.com, kaufsonntag.de oder opensunday.de nutzen wir höchstens als Hinweis, dass es einen Termin geben könnte. In die Liste kommt er erst, wenn wir ihn bei einer der oben genannten Quellen gefunden haben. Beiträge in sozialen Netzwerken ohne erkennbaren Absender aus der Stadt übernehmen wir ebenfalls nicht.
Was die Statusangaben bedeuten
- bestätigt: Die Stadt hat den Termin freigegeben, oder Stadtmarketing, Veranstalter bzw. Lokalpresse nennen ihn als feststehend. Welche Art von Quelle es ist, steht in der Spalte „Beleg“.
- angekündigt: Der Termin ist öffentlich geplant, zum Beispiel in einer Planungsliste der Stadt, aber eine Freigabe haben wir nicht gefunden.
- noch nicht endgültig: Die Quelle bezeichnet den Termin selbst als vorläufig, beantragt oder unter Vorbehalt.
- abgesagt: Die Stadt oder der Veranstalter hat den Termin zurückgenommen. Wir zeigen ihn bis zum ursprünglichen Datum an, damit niemand umsonst anreist.
Wie oft wir prüfen
Termine der kommenden acht Wochen prüfen wir spätestens alle 14 Tage erneut. Vergangene Termine nehmen wir aus den sichtbaren Listen; intern bleiben sie für den Vergleich mit dem Folgejahr erhalten. Das Stand-Datum auf den Seiten nennt den Tag der letzten tatsächlichen Prüfung.
Widersprüchliche Angaben
Weichen Quellen voneinander ab, gilt die amtliche Veröffentlichung der Stadt vor Stadtmarketing, Veranstalter und Presse. Ein Beispiel: Die Stadt Köln führt 2026 eine andere Terminliste als eine ältere Mehrjahresverordnung; maßgeblich ist für uns die aktuelle Liste der Stadt. Einen Termin, den nur die Presse nennt und die Stadt nicht, übernehmen wir nicht.
Warum manche Städte fehlen
Eine Stadt fehlt, wenn sie im Zeitraum keinen verkaufsoffenen Sonntag hat oder wenn wir ihn noch nicht belegen konnten. Das passiert oft, weil Städte ihre Termine erst kurzfristig beschließen oder ihre Verordnungen nur schwer auffindbar veröffentlichen. Bundesland-Seiten veröffentlichen wir erst, wenn es genug belegte Termine gibt; einzelne Termine aus anderen Ländern stehen in der Gesamtliste.
Rechtsangaben
Die Regeln der Bundesländer prüfen wir am Gesetzestext oder an Veröffentlichungen von Ministerien, Landesbehörden und Landtagen. Wo diese nicht abrufbar waren, nutzen wir Merkblätter der Industrie- und Handelskammern und nennen sie als Quelle. Rechtsverbindlich ist immer der Gesetzestext selbst.
Was Deutschtime nicht ist
Deutschtime ist kein Amt, keine Rechtsberatung und kein Ersatz für eine individuelle Beratung durch eine Behörde, einen Anwalt oder Steuerberater. Unsere Artikel bieten allgemeine Orientierung, keine verbindliche Auskunft im Einzelfall.