Datenschutz im Homeoffice: Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber bleibt im Homeoffice nach Art. 24 DSGVO Verantwortlicher für den Datenschutz und muss technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen.
Der Arbeitgeber bleibt im Homeoffice nach Art. 24 DSGVO Verantwortlicher für den Datenschutz und muss technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen.