Hausratversicherung: Schaden melden und Frist wahren
Ein Hausratschaden muss unverzüglich gemeldet werden – ohne schuldhaftes Zögern nach § 30 VVG. Fristen, Ablauf, Nachweise und Folgen einer verspäteten Meldung im Überblick.
Ein Hausratschaden muss unverzüglich gemeldet werden – ohne schuldhaftes Zögern nach § 30 VVG. Fristen, Ablauf, Nachweise und Folgen einer verspäteten Meldung im Überblick.