Mietkaution: Was der Vermieter verlangen darf und wann das Geld zurückkommt
Höchstens drei Nettokaltmieten, zahlbar in drei Raten, getrennt angelegt und verzinst: § 551 BGB regelt die Kaution genauer, als die meisten Mietverträge vermuten lassen.
Höchstens drei Nettokaltmieten, zahlbar in drei Raten, getrennt angelegt und verzinst: § 551 BGB regelt die Kaution genauer, als die meisten Mietverträge vermuten lassen.