Urlaubsanspruch berechnen: 20 oder 24 Tage, Teilzeit, Eintritt im Jahr, Resturlaub und die Hinweispflicht
24 Werktage im Gesetz sind 20 Arbeitstage in der Fünftagewoche. Wie der Anspruch bei Teilzeit, Eintritt im Laufe des Jahres und Kündigung gerechnet wird, wann Resturlaub verfällt und warum er ohne Hinweis des Arbeitgebers nicht verfällt.