Krankmeldung beim Arbeitgeber: Ab wann, wie, was die eAU verändert hat und was bei Krankheit im Urlaub gilt
Melden sofort, Attest gesetzlich ab dem vierten Tag, vom Arbeitgeber auch ab dem ersten verlangbar. Seit der elektronischen Krankmeldung geben gesetzlich Versicherte nichts mehr ab, die Meldepflicht bleibt. Die Regeln aus § 5 EFZG, Schritt für Schritt.