Homeoffice und Feiertage: Welches Bundesland zählt, wenn Wohnort und Firma auseinanderliegen
Wer von zu Hause arbeitet, arbeitet dort, wo er wohnt. Deshalb gelten im Homeoffice die Feiertage des Wohnorts, nicht die des Firmensitzes. Was daraus folgt, für Zuschläge, Steuer und Betreuung.