Feiertagsgesetz

Definition

Das Landesgesetz, das die Feiertage eines Bundeslandes abschließend aufzählt und ihren Schutz regelt. Sechzehn Gesetze mit sechzehn verschiedenen Namen, Nummerierungen und Bezeichnungen für dieselben Tage.

Abgrenzung

Die sechzehn Gesetze tragen sechzehn verschiedene Namen und ordnen die Feiertage an unterschiedlichen Stellen ein: mal in § 1, mal in § 2, in Bayern in Art. 1. Auch die Kurzbezeichnungen unterscheiden sich, teils entgegen dem, was in Übersichten steht.

In der Praxis

Thüringen hat sein Gesetz 2019 in Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz umbenannt, die alte Abkürzung kursiert trotzdem weiter. Brandenburg heißt amtlich schlicht Feiertagsgesetz, nicht Brandenburgisches Feiertagsgesetz. Wer mit der falschen Bezeichnung sucht, findet die Fundstelle nicht.

Einordnung

Für Beschäftigte bedeutet ein gesetzlicher Feiertag Arbeitsruhe und Entgeltfortzahlung nach § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz.

Die Landesgrenze ist hier die Rechtsgrenze, auch mitten in einer Metropolregion.

Fällt die Arbeit wegen eines dieser Tage aus, zahlt der Arbeitgeber weiter. Fällt sie ohnehin aus, nicht. Ein Feiertag im Wohnland nützt nichts, wenn die Arbeitsstätte in einem anderen Land liegt.

Verwandte Begriffe

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Stand: 13. September 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsauskunft. Verbindlich ist allein das verlinkte Feiertagsgesetz.