Kirchlicher Feiertag
Definition
Ein Tag, den ein Feiertagsgesetz zwar nennt, aber nicht als arbeitsfreien Tag. Typische Rechtsfolge ist ein Anspruch auf Freistellung zum Gottesdienstbesuch, teils unbezahlt. Beispiel: der Buß- und Bettag in Baden-Württemberg.
Abgrenzung
Der Begriff wird vor allem in den süddeutschen Gesetzen verwendet und meint Tage, die der Gesetzgeber zwar kennt, aber nicht arbeitsfrei stellt. Die Rechtsfolge liegt nicht im Arbeitszeitrecht, sondern im Recht auf Teilnahme am Gottesdienst.
In der Praxis
In Baden-Württemberg nennt § 2 des Feiertagsgesetzes Gründonnerstag, Reformationsfest und den Allgemeinen Buß- und Bettag als kirchliche Feiertage. Bekenntniszugehörige Beschäftigte dürfen am Buß- und Bettag ganztägig fernbleiben, soweit keine betrieblichen Notwendigkeiten entgegenstehen.
Einordnung
Für Beschäftigte bedeutet ein gesetzlicher Feiertag Arbeitsruhe und Entgeltfortzahlung nach § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz.
Maßgeblich ist der Ort der Arbeitsleistung. Wer über eine Landesgrenze pendelt, richtet sich nach dem Zielland.
An diesen Tagen gilt das Beschäftigungsverbot des § 9 Arbeitszeitgesetz, mit den weit gefassten Ausnahmen des § 10. Die Landesgrenze ist hier die Rechtsgrenze, auch mitten in einer Metropolregion.
Verwandte Begriffe
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Stand: 13. September 2026. Angaben ohne Gewähr. Wir geben den Stand des Gesetzes zum genannten Datum wieder.