Gedenk- und Trauertag
Definition
Ein im Feiertagsgesetz benannter Tag ohne Arbeitsruhe, meist mit Veranstaltungsverboten. Volkstrauertag und Totensonntag gehören überall dazu, der 8. Mai inzwischen in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.
Abgrenzung
Gedenk- und Trauertage stehen in eigenen Absätzen der Feiertagsgesetze und lösen nie Arbeitsruhe aus. Wer sie in einer Feiertagsliste mitzählt, kommt auf zu hohe Zahlen.
In der Praxis
Der 8. Mai ist der jüngste Fall. Brandenburg nahm ihn 2015 als Gedenktag auf, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern folgten, Sachsen im April 2025. Berlin hat ihn 2020 und 2025 zusätzlich einmalig zum echten Feiertag erklärt, jeweils nur für dieses eine Datum.
Länder mit dem 8. Mai als Gedenktag im Gesetz
Baden-Württemberg: § 1 FTG BW zählt den 3. Oktober nicht auf. Das Innenministerium BW und die Zentrale Stelle für Verwaltungsvorschriften weisen ausdrücklich darauf hin, dass er kraft Einigungsvertrag gilt. Auf der Landesseite darf der Tag deshalb nicht mit § 1 FTG belegt werden. Reformationsfest und Allgemeiner Buß- und Bettag sind nach § 2 FTG kirchliche Feiertage — kein arbeitsfreier Tag, aber Freistellungsrecht für Bekenntniszugehörige nach § 4.
Berlin: Aufzählung der Senatsverwaltung für Inneres; sie nennt als Grundlage Art. 2 Einigungsvertrag, Art. 35 der Verfassung von Berlin und § 1 FTG zusammen. Berlin hat den 8. Mai zweimal einmalig zum Feiertag erklärt (2020, 2025) — solche Einmalfeiertage stehen nicht im Gesetz und müssen, falls sie erneut beschlossen werden, als datierte Sonderzeile geführt werden. Offener Punkt: ein möglicher Einmalfeiertag am 17.06.2028 liegt im Datenfenster und ist noch nicht gegen eine Rechtsgrundlage geprüft.
Brandenburg: Einziges Land, das Oster- und Pfingstsonntag ausdrücklich als gesetzliche Feiertage führt. Praktische Folge: Feiertagszuschlag und Feiertagsvergütung, obwohl beide Tage immer auf einen Sonntag fallen. Das Gesetz heißt amtlich „Feiertagsgesetz — FTG“, nicht „BbgFTG“. Der 8. Mai ist seit 2015 Gedenktag nach § 2 Abs. 2 Nr. 3, kein Feiertag.
Bremen: Gesetzestitel seit 2020 „Sonn-, Gedenk- und Feiertage“, nicht mehr „Sonn- und Feiertage“. Reformationstag steht als Nr. 10 am Ende der Aufzählung — 2018 angefügt. Fronleichnam, Allerheiligen und Buß- und Bettag sind in Bremen religiöse Feiertage nach § 8 mit Gottesdienstschutz, kein arbeitsfreier Tag. Der 8. Mai ist nach § 7a staatlich anerkannter Gedenktag. Das Landesportal sperrt automatisierten Abruf; Wortlaut über FIS Kirchenrecht Bremen (geltendes Recht) bezogen.
Hamburg: Wortlaut von § 1 samt Änderungsstand am 13.09.2026 vom Betreiber aus dem Landesportal übermittelt und gegen ergänzende Quellen geprüft; das Portal selbst war aus der Prüfumgebung nicht abrufbar. Zehn Feiertage, Reformationstag seit 2018. Besonderheit der Formulierung: § 1 nennt den 31. Oktober nur als Datum, ohne den Namen Reformationstag.
Mecklenburg-Vorpommern: Falschangabe im Umlauf: mehrere Ratgeberseiten behaupten, in M-V seien Oster- und Pfingstsonntag im Gesetz ausdrücklich genannt. Das stimmt nicht. Beide Tage tauchen nur in § 4 Abs. 2 als Ausnahme von der Autowaschanlagen-Erlaubnis auf. Gesetzliche Feiertage nach § 2 Abs. 1 sind sie nicht — das ist allein Brandenburg. Vorsicht auch bei älteren Gesetzeswiedergaben: sie führen zehn Tage ohne den 8. März. Der 8. Mai ist Gedenktag nach § 2 Abs. 2 Nr. 3.
Sachsen: Einziges Land mit Buß- und Bettag als gesetzlichem Feiertag. Fronleichnam gilt nur in den durch Rechtsverordnung bestimmten Regionen — Grundlage ist die Fronleichnamsverordnung vom 04.05.1993 mit Anlage, benannt sind Gemeinden der Landkreise Bautzen, Hoyerswerda und Kamenz (sorbisches Siedlungsgebiet); durch Gebietsreformen gilt sie teils nur noch für Ortsteile. Anders als in Bayern existiert also eine amtliche Liste, sie ist aber von 1993 und muss gegen die heutige Gemeindegliederung gelesen werden. Neu: der 8. Mai ist seit 2025 Gedenktag nach § 2 Nr. 3, ausdrücklich ohne das Tanz- und Sportverbot des § 6.
Thüringen: Korrektur zum Handover: das Gesetz heißt seit 2019 „Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz (ThürFGtG)“, nicht mehr „ThürFtG“. Einziges Land mit Weltkindertag. Fronleichnam: § 2 Abs. 2 ermächtigt den Innenminister, katholisch geprägte Gemeinden per Rechtsverordnung zu bestimmen — diese Verordnung ist nie ergangen. Es gilt stattdessen die Übergangsbestimmung § 10 Abs. 1: Fronleichnam gilt dort fort, wo er 1994 begangen wurde. Anders als Sachsen hat Thüringen also KEINE amtliche Gemeindeliste, sondern einen historischen Fortgeltungsbefund. Das ist für /feiertag/fronleichnam/ ein eigener Substanzpunkt und zugleich der Grund, warum kursierende Ortslisten (Eichsfeld, Teile Unstrut-Hainich und Wartburgkreis) keine Rechtsquelle sind. § 2 Abs. 1 und Abs. 2 wurden gegen das GVBl-Original 1994 geprüft, die Fassung nach 2019 gegen das Landesportal.
Verwandte Begriffe
Zurück zum Glossar · Feiertage nach Bundesland
Stand: 13. September 2026. Alle Termine ohne Gewähr. Maßgeblich ist der Gesetzestext des Landes, der oben verlinkt ist.