Gedenk- und Trauertag

Definition

Ein im Feiertagsgesetz benannter Tag ohne Arbeitsruhe, meist mit Veranstaltungsverboten. Volkstrauertag und Totensonntag gehören überall dazu, der 8. Mai inzwischen in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.

Abgrenzung

Gedenk- und Trauertage stehen in eigenen Absätzen der Feiertagsgesetze und lösen nie Arbeitsruhe aus. Wer sie in einer Feiertagsliste mitzählt, kommt auf zu hohe Zahlen.

In der Praxis

Der 8. Mai ist der jüngste Fall. Brandenburg nahm ihn 2015 als Gedenktag auf, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern folgten, Sachsen im April 2025. Berlin hat ihn 2020 und 2025 zusätzlich einmalig zum echten Feiertag erklärt, jeweils nur für dieses eine Datum.

Einordnung

Die Arbeitsruhe folgt aus Bundesrecht, die Liste der Tage aus Landesrecht. Beides greift ineinander.

Maßgeblich ist der Ort der Arbeitsleistung. Wer über eine Landesgrenze pendelt, richtet sich nach dem Zielland.

An diesen Tagen gilt das Beschäftigungsverbot des § 9 Arbeitszeitgesetz, mit den weit gefassten Ausnahmen des § 10. Für Beschäftigte mit wechselnden Einsatzorten gilt jeweils das Recht des Einsatzorts.

Verwandte Begriffe

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Stand: 13. September 2026. Alle Termine ohne Gewähr. Maßgeblich ist der Gesetzestext des Landes, der oben verlinkt ist.