Einmaliger Feiertag
Definition
Ein durch Gesetz oder Rechtsverordnung nur für ein bestimmtes Datum erklärter Feiertag. Beispiele sind der 31. Oktober 2017 zum Reformationsjubiläum bundesweit und der 8. Mai 2020 und 2025 in Berlin.
Abgrenzung
Einmalfeiertage stehen nicht in der Aufzählung des Feiertagsgesetzes, sondern in einem eigenen Gesetz oder einer Verordnung für ein bestimmtes Datum. Mehrere Landesgesetze enthalten dafür ausdrückliche Ermächtigungen, meist für Staatstrauer oder Staatsfeiern.
In der Praxis
Der 31. Oktober 2017 war bundesweit einmalig Feiertag. Berlin hat den 8. Mai 2020 und 2025 einmalig freigestellt. Hamburg kann über § 2 seines Gesetzes sogar Sonderfeiertage durch Senatsbeschluss bestimmen, eine Ermächtigung, die es sonst kaum gibt.
Länder mit Einmalfeiertagen oder einer Ermächtigung dazu
Berlin: Aufzählung der Senatsverwaltung für Inneres; sie nennt als Grundlage Art. 2 Einigungsvertrag, Art. 35 der Verfassung von Berlin und § 1 FTG zusammen. Berlin hat den 8. Mai zweimal einmalig zum Feiertag erklärt (2020, 2025) — solche Einmalfeiertage stehen nicht im Gesetz und müssen, falls sie erneut beschlossen werden, als datierte Sonderzeile geführt werden. Offener Punkt: ein möglicher Einmalfeiertag am 17.06.2028 liegt im Datenfenster und ist noch nicht gegen eine Rechtsgrundlage geprüft.
Schleswig-Holstein: Wortlaut von § 2 samt Änderungsstand am 13.09.2026 vom Betreiber aus dem Landesportal übermittelt und gegen ergänzende Quellen geprüft; das Portal ist eine JavaScript-Anwendung ohne abrufbaren Text. Zehn Feiertage; die Änderung von 2018 fügte den Reformationstag ein. § 2 Abs. 2 ermächtigt die Landesregierung, aus besonderem Anlass einmalige Feiertage zu bestimmen; Abs. 3 definiert die kirchlichen Feiertage. Ein solcher Einmalfeiertag stünde nicht im Gesetz und müsste als datierte Sonderzeile geführt werden.
Verwandte Begriffe
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Stand: 13. September 2026. Angaben ohne Gewähr. Wir geben den Stand des Gesetzes zum genannten Datum wieder.