Einmaliger Feiertag

Definition

Ein durch Gesetz oder Rechtsverordnung nur für ein bestimmtes Datum erklärter Feiertag. Beispiele sind der 31. Oktober 2017 zum Reformationsjubiläum bundesweit und der 8. Mai 2020 und 2025 in Berlin.

Abgrenzung

Einmalfeiertage stehen nicht in der Aufzählung des Feiertagsgesetzes, sondern in einem eigenen Gesetz oder einer Verordnung für ein bestimmtes Datum. Mehrere Landesgesetze enthalten dafür ausdrückliche Ermächtigungen, meist für Staatstrauer oder Staatsfeiern.

In der Praxis

Der 31. Oktober 2017 war bundesweit einmalig Feiertag. Berlin hat den 8. Mai 2020 und 2025 einmalig freigestellt. Hamburg kann über § 2 seines Gesetzes sogar Sonderfeiertage durch Senatsbeschluss bestimmen, eine Ermächtigung, die es sonst kaum gibt.

Einordnung

Ob an einem dieser Tage gearbeitet werden darf, richtet sich nach dem Arbeitszeitgesetz des Bundes, nicht nach dem Landesrecht.

Bei Pendlern zählt das Bundesland der Arbeitsstätte, nicht das des Wohnsitzes.

Ein Feiertag im Urlaub wird nicht auf die Urlaubstage angerechnet. Bei Pendlern zählt das Bundesland der Arbeitsstätte, nicht das des Wohnsitzes.

Verwandte Begriffe

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Stand: 13. September 2026. Angaben ohne Gewähr. Wir geben den Stand des Gesetzes zum genannten Datum wieder.