Arbeitsruhe
Definition
Das Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen nach § 9 Arbeitszeitgesetz. Die Ausnahmen in § 10 sind weit gefasst und decken unter anderem Krankenhäuser, Rettungsdienste, Gaststätten und Verkehrsbetriebe ab.
Abgrenzung
Das Arbeitszeitgesetz regelt, ob gearbeitet werden darf. Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt, ob bezahlt wird. Das Landesrecht regelt nur, welche Tage überhaupt Feiertage sind. Alle drei Ebenen greifen ineinander.
In der Praxis
Die Ausnahmen des § 10 Arbeitszeitgesetz sind weit: Not- und Rettungsdienste, Krankenhäuser, Gaststätten, Verkehrsbetriebe, Rundfunk, Energieversorgung und Landwirtschaft dürfen arbeiten. Für sie schreibt § 11 einen Ersatzruhetag vor.
Einordnung
Fällt die Arbeit wegen eines dieser Tage aus, zahlt der Arbeitgeber weiter. Fällt sie ohnehin aus, nicht.
Bei Pendlern zählt das Bundesland der Arbeitsstätte, nicht das des Wohnsitzes.
Fällt die Arbeit wegen eines dieser Tage aus, zahlt der Arbeitgeber weiter. Fällt sie ohnehin aus, nicht. Für Beschäftigte mit wechselnden Einsatzorten gilt jeweils das Recht des Einsatzorts.
Verwandte Begriffe
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Stand: 13. September 2026. Angaben ohne Gewähr. Wir geben den Stand des Gesetzes zum genannten Datum wieder.