Tanzverbot

Definition

Das Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen an stillen Tagen. Umfang und Uhrzeit unterscheiden sich stark: Hessen schützt die gesamte Karwoche ab Gründonnerstagmorgen, andere Länder nur den Karfreitag.

Abgrenzung

Das Tanzverbot ist Teil des Feiertagsschutzes, nicht der Arbeitsruhe. Es kann an Tagen gelten, die keine Feiertage sind, und an Feiertagen fehlen.

In der Praxis

Das Bundesverfassungsgericht hat 2016 zum bayerischen Recht entschieden, dass ein ausnahmsloses Verbot ohne jede Befreiungsmöglichkeit gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit verstößt. Die Länder haben daraufhin Befreiungstatbestände geschaffen oder bestehende weiter ausgelegt.

Einordnung

Für Beschäftigte bedeutet ein gesetzlicher Feiertag Arbeitsruhe und Entgeltfortzahlung nach § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz.

Maßgeblich ist der Ort der Arbeitsleistung. Wer über eine Landesgrenze pendelt, richtet sich nach dem Zielland.

Ein Feiertag im Urlaub wird nicht auf die Urlaubstage angerechnet. Bei Pendlern zählt das Bundesland der Arbeitsstätte, nicht das des Wohnsitzes.

Verwandte Begriffe

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Stand: 13. September 2026. Alle Termine ohne Gewähr. Maßgeblich ist der Gesetzestext des Landes, der oben verlinkt ist.