Buß- und Bettag
Definition
Der Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres, gleichbedeutend mit dem Mittwoch vor dem 23. November. Gesetzlicher Feiertag ist er nur in Sachsen; anderswo besteht teils ein Freistellungsanspruch.
Abgrenzung
Die Gesetze definieren den Termin auf drei verschiedene Weisen, die alle denselben Tag treffen: Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres, Mittwoch nach dem Volkstrauertag, Mittwoch vor dem 23. November.
In der Praxis
Die Streichung 1995 war eine Gegenfinanzierung: Wo der Tag entfiel, tragen Arbeitgeber und Beschäftigte die Pflegeversicherung hälftig. In Sachsen blieb der Feiertag, dafür zahlen Beschäftigte dort einen um einen halben Beitragspunkt höheren Anteil.
Einordnung
Für Beschäftigte bedeutet ein gesetzlicher Feiertag Arbeitsruhe und Entgeltfortzahlung nach § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz.
Für Beschäftigte mit wechselnden Einsatzorten gilt jeweils das Recht des Einsatzorts.
Fällt die Arbeit wegen eines dieser Tage aus, zahlt der Arbeitgeber weiter. Fällt sie ohnehin aus, nicht. Entscheidend ist, wo gearbeitet wird, nicht wo gewohnt wird.
Verwandte Begriffe
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Stand: 13. September 2026. Angaben ohne Gewähr. Wir geben den Stand des Gesetzes zum genannten Datum wieder.