Angaben ohne Gewähr

Definition

Diese Seiten geben den Stand der Feiertagsgesetze zum genannten Datum wieder und ersetzen keine Rechtsauskunft. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext des jeweiligen Landes, der auf jeder Seite verlinkt ist.

Abgrenzung

Termine sind Fakten und als solche frei verwendbar. Die Darstellung einer amtlichen Tabelle ist es nicht. Wir übernehmen deshalb Daten, keine Formulierungen, und verlinken die Fundstelle.

In der Praxis

Bei Streit über einen Feiertagszuschlag zählt der Gesetzestext des Landes, nicht eine Tabelle im Netz. Deshalb steht auf jeder Landesseite die Fundstelle mit Paragraf, Änderungsstand und Link, und deshalb ist auf jeder Seite vermerkt, ob das Land bereits gegen den Wortlaut geprüft wurde.

Prüfstand je Land

Stufen: primär (Volltext im Landesportal abgerufen), amtlich (Aufzählung der zuständigen Landesbehörde), sekundaer_wortlaut (Paragrafentext aus belastbarer Zweitquelle), wortlaut_uebermittelt (Paragrafentext vom Betreiber aus dem Portal übermittelt).

Verifizierung gegen den Gesetzestext
LandStufeGeprüft am
Baden-Württembergamtlich13.09.2026
Bayernprimaer13.09.2026
Berlinamtlich13.09.2026
Brandenburgprimaer13.09.2026
Bremensekundaer_wortlaut13.09.2026
Hamburgwortlaut_uebermittelt13.09.2026
Hessenamtlich13.09.2026
Mecklenburg-Vorpommernsekundaer_wortlaut13.09.2026
Niedersachsenamtlich13.09.2026
Nordrhein-Westfalenprimaer13.09.2026
Rheinland-Pfalzsekundaer_wortlaut13.09.2026
Saarlandsekundaer_wortlaut13.09.2026
Sachsenprimaer13.09.2026
Sachsen-Anhaltsekundaer_wortlaut13.09.2026
Schleswig-Holsteinwortlaut_uebermittelt13.09.2026
Thüringenprimaer13.09.2026

Verwandte Begriffe

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Stand: 13. September 2026. Angaben ohne Gewähr. Wir geben den Stand des Gesetzes zum genannten Datum wieder.