Gemeindeabhängiger Feiertag
Definition
Ein Feiertag, der nicht landesweit gilt, sondern nur in bestimmten Gemeinden. Betroffen sind Mariä Himmelfahrt in Bayern, Fronleichnam in Sachsen und Thüringen sowie das Augsburger Friedensfest.
Abgrenzung
Die Zuständigkeit liegt unterhalb des Landes, und die Feststellung erfolgt je nach Land unterschiedlich: per Statistik, per Rechtsverordnung oder gar nicht. Für eine Datenbank heißt das, dass eine reine Landesangabe an diesen Tagen zu ungenau ist.
In der Praxis
Vier Fälle gibt es: Mariä Himmelfahrt in Bayern nach Statistik, Fronleichnam in Sachsen nach Verordnung, Fronleichnam in Thüringen nach Fortgeltung und das Augsburger Friedensfest für eine einzige Stadt.
Alle gemeindegebundenen Feiertage
| Feiertag | Land | Termin |
|---|---|---|
| Fronleichnam | Sachsen | 04.06.2026 |
| Fronleichnam | Thüringen | 04.06.2026 |
| Augsburger Friedensfest | Bayern | 08.08.2026 |
| Mariä Himmelfahrt | Bayern | 15.08.2026 |
Wie die Länder die Gemeinden bestimmen
Bayern: Art. 1 Abs. 1 Nr. 2: Mariä Himmelfahrt nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung. Art. 1 Abs. 2: Friedensfest am 8. August nur in der Stadt Augsburg. Art. 1 Abs. 3: Das Landesamt für Statistik stellt anhand der letzten Volkszählung fest, welche Gemeinden das sind; die Gemeinde macht es ortsüblich bekannt. Nach dem Zensus 2022 hat sich die Zuordnung geändert (Pressemitteilung StMI 05.05.2025, Änderung in acht Gemeinden 11.08.2025) — die Gemeindeliste ist also nicht statisch und muss datiert geführt werden.
Niedersachsen: Wortlaut direkt vom Innenministerium. Fronleichnam und Allerheiligen sind nach § 7 kirchliche Feiertage in Gemeinden mit mindestens zwei Fünfteln katholischer Bevölkerung — geschützt ist dort nur die Zeit von 7 bis 11 Uhr, kein arbeitsfreier Tag. Wo diese Tage historisch ganztägig üblich waren, gilt der Schutz ganztägig; die Feststellung treffen die Gemeinden. Das ist eine Gemeindeliste ohne zentrales Register und taugt nicht für eine Landkarte.
Saarland: Einziges Land mit Mariä Himmelfahrt landesweit — in Bayern hängt der Tag an der Gemeinde. Das ist der Substanzunterschied zwischen der Saarland-Seite und der Bayern-Seite und gehört auf die Feiertag-Seite /feiertag/mariae-himmelfahrt/. recht.saarland.de sperrt automatisierten Abruf; Wortlaut über IHK Saarland und FIS Kirchenrecht EKiR bezogen, beide übereinstimmend.
Sachsen: Einziges Land mit Buß- und Bettag als gesetzlichem Feiertag. Fronleichnam gilt nur in den durch Rechtsverordnung bestimmten Regionen — Grundlage ist die Fronleichnamsverordnung vom 04.05.1993 mit Anlage, benannt sind Gemeinden der Landkreise Bautzen, Hoyerswerda und Kamenz (sorbisches Siedlungsgebiet); durch Gebietsreformen gilt sie teils nur noch für Ortsteile. Anders als in Bayern existiert also eine amtliche Liste, sie ist aber von 1993 und muss gegen die heutige Gemeindegliederung gelesen werden. Neu: der 8. Mai ist seit 2025 Gedenktag nach § 2 Nr. 3, ausdrücklich ohne das Tanz- und Sportverbot des § 6.
Thüringen: Korrektur zum Handover: das Gesetz heißt seit 2019 „Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz (ThürFGtG)“, nicht mehr „ThürFtG“. Einziges Land mit Weltkindertag. Fronleichnam: § 2 Abs. 2 ermächtigt den Innenminister, katholisch geprägte Gemeinden per Rechtsverordnung zu bestimmen — diese Verordnung ist nie ergangen. Es gilt stattdessen die Übergangsbestimmung § 10 Abs. 1: Fronleichnam gilt dort fort, wo er 1994 begangen wurde. Anders als Sachsen hat Thüringen also KEINE amtliche Gemeindeliste, sondern einen historischen Fortgeltungsbefund. Das ist für /feiertag/fronleichnam/ ein eigener Substanzpunkt und zugleich der Grund, warum kursierende Ortslisten (Eichsfeld, Teile Unstrut-Hainich und Wartburgkreis) keine Rechtsquelle sind. § 2 Abs. 1 und Abs. 2 wurden gegen das GVBl-Original 1994 geprüft, die Fassung nach 2019 gegen das Landesportal.
Verwandte Begriffe
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Stand: 13. September 2026. Alle Termine ohne Gewähr. Maßgeblich ist der Gesetzestext des Landes, der oben verlinkt ist.