Gemeindeabhängiger Feiertag
Definition
Ein Feiertag, der nicht landesweit gilt, sondern nur in bestimmten Gemeinden. Betroffen sind Mariä Himmelfahrt in Bayern, Fronleichnam in Sachsen und Thüringen sowie das Augsburger Friedensfest.
Abgrenzung
Die Zuständigkeit liegt unterhalb des Landes, und die Feststellung erfolgt je nach Land unterschiedlich: per Statistik, per Rechtsverordnung oder gar nicht. Für eine Datenbank heißt das, dass eine reine Landesangabe an diesen Tagen zu ungenau ist.
In der Praxis
Vier Fälle gibt es: Mariä Himmelfahrt in Bayern nach Statistik, Fronleichnam in Sachsen nach Verordnung, Fronleichnam in Thüringen nach Fortgeltung und das Augsburger Friedensfest für eine einzige Stadt.
Einordnung
An diesen Tagen gilt das Beschäftigungsverbot des § 9 Arbeitszeitgesetz, mit den weit gefassten Ausnahmen des § 10.
Maßgeblich ist der Ort der Arbeitsleistung. Wer über eine Landesgrenze pendelt, richtet sich nach dem Zielland.
Ob an einem dieser Tage gearbeitet werden darf, richtet sich nach dem Arbeitszeitgesetz des Bundes, nicht nach dem Landesrecht. Für Beschäftigte mit wechselnden Einsatzorten gilt jeweils das Recht des Einsatzorts.
Verwandte Begriffe
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Stand: 13. September 2026. Alle Termine ohne Gewähr. Maßgeblich ist der Gesetzestext des Landes, der oben verlinkt ist.