Arbeitsort statt Wohnort

Definition

Welche Feiertage gelten, richtet sich nach dem Ort der Arbeitsleistung, nicht nach dem Wohnsitz. Wer in Berlin wohnt und in Brandenburg arbeitet, hat am 8. März keinen Feiertag.

Abgrenzung

Der Grundsatz gilt auch bei Dienstreisen, wechselnden Einsatzorten und im Homeoffice. Im Homeoffice ist der Arbeitsort in aller Regel die Wohnung, dann fallen Wohn- und Arbeitsort wieder zusammen.

In der Praxis

Am 8. März arbeitet ein Berliner Betrieb nicht, seine nach Brandenburg entsandten Beschäftigten aber schon. Umgekehrt haben Brandenburger Beschäftigte, die in einer Berliner Betriebsstätte eingesetzt sind, an diesem Tag frei und Anspruch auf Feiertagsvergütung.

Einordnung

An diesen Tagen gilt das Beschäftigungsverbot des § 9 Arbeitszeitgesetz, mit den weit gefassten Ausnahmen des § 10.

Ein Feiertag im Wohnland nützt nichts, wenn die Arbeitsstätte in einem anderen Land liegt.

Krankenhäuser, Rettungsdienste, Gaststätten und Verkehrsbetriebe arbeiten auch an diesen Tagen weiter. Für Beschäftigte mit wechselnden Einsatzorten gilt jeweils das Recht des Einsatzorts.

Verwandte Begriffe

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Stand: 13. September 2026. Die Daten werden gerechnet und gegen den Gesetzestext geprüft. Rechtsverbindlich ist der Gesetzestext selbst.