Entgeltfortzahlung an Feiertagen
Definition
Nach § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz zahlt der Arbeitgeber das Entgelt, das ohne den Feiertag angefallen wäre. Voraussetzung ist, dass die Arbeit gerade wegen des Feiertags ausfällt; bei einem Feiertag am ohnehin freien Sonntag entsteht kein Anspruch.
Abgrenzung
Der Anspruch knüpft an den Ausfall der Arbeit an, nicht an den Feiertag selbst. Fällt keine Arbeit aus, entsteht auch kein Anspruch, selbst wenn der Tag ein gesetzlicher Feiertag ist.
In der Praxis
Fällt der 1. Mai auf einen Sonntag, an dem ohnehin nicht gearbeitet worden wäre, gibt es keine Feiertagsvergütung. Fällt derselbe Tag auf einen Mittwoch, schon. Deshalb ist es für Beschäftigte nicht gleichgültig, auf welchen Wochentag ein Feiertag fällt.
Einordnung
Ein Feiertag im Urlaub wird nicht auf die Urlaubstage angerechnet.
Ein Feiertag im Wohnland nützt nichts, wenn die Arbeitsstätte in einem anderen Land liegt.
An diesen Tagen gilt das Beschäftigungsverbot des § 9 Arbeitszeitgesetz, mit den weit gefassten Ausnahmen des § 10. Entscheidend ist, wo gearbeitet wird, nicht wo gewohnt wird.
Verwandte Begriffe
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Stand: 13. September 2026. Die Daten werden gerechnet und gegen den Gesetzestext geprüft. Rechtsverbindlich ist der Gesetzestext selbst.