Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Definition

Nach § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz zahlt der Arbeitgeber das Entgelt, das ohne den Feiertag angefallen wäre. Voraussetzung ist, dass die Arbeit gerade wegen des Feiertags ausfällt; bei einem Feiertag am ohnehin freien Sonntag entsteht kein Anspruch.

Abgrenzung

Der Anspruch knüpft an den Ausfall der Arbeit an, nicht an den Feiertag selbst. Fällt keine Arbeit aus, entsteht auch kein Anspruch, selbst wenn der Tag ein gesetzlicher Feiertag ist.

In der Praxis

Fällt der 1. Mai auf einen Sonntag, an dem ohnehin nicht gearbeitet worden wäre, gibt es keine Feiertagsvergütung. Fällt derselbe Tag auf einen Mittwoch, schon. Deshalb ist es für Beschäftigte nicht gleichgültig, auf welchen Wochentag ein Feiertag fällt.

Feiertage ohne Entgeltfortzahlung: bundesweite Tage am Wochenende

Fällt ein Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag, fällt für die meisten Beschäftigten keine Arbeit aus, und der Anspruch aus § 2 EFZG entsteht nicht. Diese Tage sind in den nächsten Jahren betroffen.

Bundeseinheitliche Feiertage am Wochenende
JahrAnzahlWelche
20262Tag der Deutschen Einheit (Sa), 2. Weihnachtstag (Sa)
20274Tag der Arbeit (Sa), Tag der Deutschen Einheit (So), 1. Weihnachtstag (Sa), 2. Weihnachtstag (So)
20281Neujahr (Sa)
20290keiner
20300keiner

Verwandte Begriffe

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Stand: 13. September 2026. Die Daten werden gerechnet und gegen den Gesetzestext geprüft. Rechtsverbindlich ist der Gesetzestext selbst.