Religiöser Feiertag
Definition
Sammelbegriff mehrerer Landesgesetze für Tage, die von Religionsgemeinschaften begangen werden, ohne gesetzlicher Feiertag zu sein. Bremen zählt dazu ausdrücklich auch jüdische, islamische und alevitische Feiertage.
Abgrenzung
Anders als der kirchliche Feiertag ist dieser Begriff konfessionsoffen. Mehrere Landesgesetze definieren ihn als jeden Feiertag, den eine anerkannte Religionsgemeinschaft begeht und der nicht ohnehin gesetzlicher Feiertag ist.
In der Praxis
Bremen geht am weitesten und zählt in § 8 seines Gesetzes neben Reformationsfest und Fronleichnam auch Rosch Haschana, Jom Kippur, Sukkot, das Opferfest, das Ramadanfest, Aschura sowie drei alevitische Feiertage namentlich auf. Die beweglichen Termine veröffentlicht die Senatskanzlei im Amtsblatt.
Einordnung
Fällt die Arbeit wegen eines dieser Tage aus, zahlt der Arbeitgeber weiter. Fällt sie ohnehin aus, nicht.
Bei Pendlern zählt das Bundesland der Arbeitsstätte, nicht das des Wohnsitzes.
Für Beschäftigte bedeutet ein gesetzlicher Feiertag Arbeitsruhe und Entgeltfortzahlung nach § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz. Die Landesgrenze ist hier die Rechtsgrenze, auch mitten in einer Metropolregion.
Verwandte Begriffe
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Stand: 13. September 2026. Alle Termine ohne Gewähr. Maßgeblich ist der Gesetzestext des Landes, der oben verlinkt ist.