Gesetzlicher Feiertag
Definition
Ein Tag, den ein Bundesland in seinem Feiertagsgesetz als gesetzlichen Feiertag benennt. Die Folge ist Arbeitsruhe nach § 9 Arbeitszeitgesetz und Entgeltfortzahlung nach § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz. Zuständig sind die Länder; bundesrechtlich geregelt ist allein der 3. Oktober.
Abgrenzung
Der Begriff grenzt sich nach unten gegen drei andere Kategorien ab, die in denselben Gesetzen stehen. Kirchliche und religiöse Feiertage lösen allenfalls einen Freistellungsanspruch aus, stille Tage bringen Veranstaltungsverbote ohne Arbeitsruhe, Gedenk- und Trauertage schützen den Charakter des Tages, nicht die Arbeitszeit. Nur der gesetzliche Feiertag führt zu beidem: Arbeitsruhe und Entgeltfortzahlung.
In der Praxis
Der Buß- und Bettag zeigt alle vier Stufen an einem Tag. In Sachsen ist er gesetzlicher Feiertag, in Baden-Württemberg kirchlicher Feiertag mit Freistellungsrecht, in Bremen religiöser Feiertag mit Gottesdienstschutz und in Sachsen-Anhalt seit 1995 gar nichts mehr davon.
Einordnung
Ob an einem dieser Tage gearbeitet werden darf, richtet sich nach dem Arbeitszeitgesetz des Bundes, nicht nach dem Landesrecht.
Für Beschäftigte mit wechselnden Einsatzorten gilt jeweils das Recht des Einsatzorts.
An diesen Tagen gilt das Beschäftigungsverbot des § 9 Arbeitszeitgesetz, mit den weit gefassten Ausnahmen des § 10. Ein Feiertag im Wohnland nützt nichts, wenn die Arbeitsstätte in einem anderen Land liegt.
Verwandte Begriffe
Zurück zum Glossar · Feiertage nach Bundesland
Stand: 13. September 2026. Alle Termine ohne Gewähr. Maßgeblich ist der Gesetzestext des Landes, der oben verlinkt ist.