Eine Geburtsurkunde beantragen Sie beim Standesamt des Geburtsorts, persönlich, schriftlich oder online. Die erste Ausfertigung kostet je nach Kommune meist 10 bis 12 Euro, jedes gleichzeitig bestellte weitere Exemplar 5 bis 6 Euro. Für Kindergeld, Elterngeld oder Bürgergeld stellen viele Standesämter eine kostenlose zweckgebundene Bescheinigung aus.
Zuständig ist das Standesamt, das die Geburt beurkundet hat. Die erste Geburtsurkunde kostet meist 10 bis 12 Euro, weitere gleichzeitig beantragte Exemplare sind mit 5 bis 6 Euro günstiger. Beantragen können die betroffene Person ab 16 Jahren, Eltern, Kinder, Ehe- oder Lebenspartner sowie Geschwister mit berechtigtem Interesse. Der Antrag läuft persönlich, per Post, per Fax oder online, wenn das zuständige Standesamt bekannt ist. Für Kindergeld, Elterngeld, Bürgergeld sowie Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung reicht häufig eine kostenlose Geburtsbescheinigung statt der vollen Urkunde.
Welches Standesamt ist für die Geburtsurkunde zuständig?
Zuständig ist das Standesamt, das die Geburt seinerzeit im Geburtenregister beurkundet hat – in der Regel das Standesamt am Geburtsort. In Bundesländern mit zentralem Registerverbund lässt sich die Urkunde teils auch bei anderen Standesämtern desselben Verbunds anfordern.
Das zuständige Standesamt bleibt über Jahrzehnte dasselbe, auch wenn die betroffene Person längst umgezogen ist. Wer in einer Klinik außerhalb des eigenen Wohnorts geboren wurde, muss sich deshalb an das Standesamt am Klinikstandort wenden, nicht an das Standesamt des aktuellen Wohnsitzes. Kommunale Gebietsreformen haben in einigen Regionen historische Standesämter zusammengelegt; die Zuständigkeit ging dabei auf das jeweilige Nachfolge-Standesamt über.
Für den ersten Kontakt genügt in der Regel eine kurze Suche nach dem Standesamt des im Geburtenregister eingetragenen Ortsnamens. Bei Zweifeln an der aktuellen Zuständigkeit hilft ein Anruf beim Standesamt des heutigen Wohnorts – Standesämter kennen typischerweise die Nachfolgezuständigkeiten benachbarter Kommunen.
Bei Geburtsorten in der ehemaligen DDR oder in Gebieten mit mehrfachem Gemeindezusammenschluss lohnt sich vor der Antragstellung ein Blick in die alten Melderegister-Bezeichnungen. Standesämter verlangen häufig den historischen Ortsnamen aus der Geburtsurkunde der Eltern oder aus älteren Dokumenten, weil interne Archivsysteme noch nach den ursprünglichen Gemeindegrenzen sortiert sind. Ohne diese Angabe kann die Suche nach dem zuständigen Amt mehrere Wochen dauern.
Was kostet eine Geburtsurkunde und wie viele Exemplare sollten Sie beantragen?
Eine Geburtsurkunde kostet meist zwischen 10 und 12 Euro für die erste Ausfertigung; jedes weitere, gleichzeitig beantragte Exemplar ist mit 5 bis 6 Euro günstiger. Die genaue Höhe legt die Gebührenordnung der jeweiligen Kommune fest.
Das Bundesportal nennt für ein Beispiel-Standesamt in Rheinland-Pfalz 10 Euro für die erste Urkunde und 5 Euro je weiteres, zeitgleich bestelltes Exemplar. Das BayernPortal weist für eine bayerische Beispielkommune 12 Euro pro Urkunde aus, unabhängig davon, ob es sich um eine deutsche, eine mehrsprachige Urkunde oder einen beglaubigten Ausdruck handelt. Service Berlin nennt ebenfalls 12 Euro für die erste Urkunde und 6 Euro für jede zusätzliche, gleichzeitig ausgestellte Urkunde. Eine bundesweit einheitliche Gebühr existiert nicht, weil Personenstandsgebühren durch kommunale Satzung geregelt werden.
Wie viele Exemplare sinnvoll sind, hängt vom Anlass ab. Behörden und Versicherungen akzeptieren bei den meisten Anträgen inzwischen eine einfache Kopie oder verlangen das Original nur zur kurzen Einsicht zurück, sodass eine einzelne Geburtsurkunde für mehrere Vorgänge nacheinander ausreichen kann. Wer die Urkunde jedoch gleichzeitig für mehrere Stellen benötigt – etwa für Kindergeldkasse, Krankenkasse und Arbeitgeber parallel – spart durch die gemeinsame Mehrfachbestellung gegenüber einer späteren Nachbestellung, weil die Zusatzgebühr für weitere Exemplare niedriger ausfällt als eine zweite Erstausstellung zu einem späteren Zeitpunkt.
Für bestimmte Sozialleistungen fällt gar keine Gebühr an: Service Berlin führt eine kostenlose Geburtsurkunde für Sozialversicherungszwecke, unter anderem für Ausbildungszulage, Elterngeld, Bürgergeld sowie Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung. Diese zweckgebundene Bescheinigung gilt ausdrücklich nur für den angegebenen Zweck und ersetzt keine allgemeine Geburtsurkunde für andere Vorgänge wie eine Eheschließung.
Ob die kostenlose Geburtsurkunde für Sozialversicherungszwecke angeboten wird und für welche Leistungen genau, entscheidet die jeweilige Kommune. Fragen Sie beim zuständigen Standesamt konkret nach, ob Ihr Anlass darunterfällt, bevor Sie die kostenpflichtige Standardurkunde bestellen – die Angaben aus einer anderen Stadt lassen sich nicht automatisch übertragen.
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Antrag?
Für den persönlichen Antrag genügen ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie, sofern Sie nicht selbst die beurkundete Person sind, ein Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses. Bei schriftlicher Antragstellung reicht meist eine einfache Kopie des Ausweisdokuments.
Ein formloses Schreiben für die schriftliche oder postalische Beantragung sollte den vollständigen Namen der beurkundeten Person, Geburtsdatum und Geburtsort sowie die Namen der Eltern enthalten. Ohne diese Angaben kann das Standesamt den passenden Registereintrag nicht sicher zuordnen, was die Bearbeitung verzögert. Wer die Urkunde für eine andere Person beantragt, etwa ein erwachsenes Kind für die eigenen Eltern, braucht zusätzlich eine schriftliche Vollmacht sowie Ausweiskopien von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem.
Bei Personen ohne direktes Verwandtschaftsverhältnis – etwa bei rechtlichem Interesse im Rahmen eines Erbfalls – verlangen Standesämter zusätzlich einen Beleg für dieses Interesse, etwa einen Erbschein oder ein Gerichtsschreiben. Ohne einen solchen Nachweis lehnt das Standesamt den Antrag ab, weil Geburtsurkunden aus Persönlichkeitsschutzgründen nicht an beliebige Dritte herausgegeben werden.
Wie läuft die Beantragung ab – persönlich, schriftlich oder online?
Die Beantragung läuft persönlich im Standesamt, schriftlich per Post oder Fax, oder online, sofern das zuständige Standesamt digitale Anträge anbietet und bereits bekannt ist. Die Bearbeitungsdauer liegt laut BayernPortal in der Regel bei 2 bis 10 Tagen.
Beim persönlichen Termin zahlen Sie die Gebühr direkt vor Ort und erhalten die Urkunde meist sofort oder nach kurzer Wartezeit. Viele Standesämter arbeiten inzwischen ausschließlich mit vorheriger Terminvergabe, sodass ein spontaner Behördengang häufig nicht mehr möglich ist. Bei der schriftlichen Beantragung per Post oder Fax überweisen Sie die Gebühr meist erst nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung oder legen dem Schreiben einen Verrechnungsscheck bei, je nach den Vorgaben des jeweiligen Standesamts. Der Online-Weg über das Serviceportal der zuständigen Kommune funktioniert nur, wenn Sie das zuständige Standesamt bereits kennen; die Zahlung erfolgt dort meist per Kreditkarte oder Überweisung, wie es Service Berlin für den Berliner Online-Antrag beschreibt.
Der schriftliche Weg per Post dauert in der Praxis oft länger als die von Standesämtern genannte Bearbeitungszeit, weil die reine Postlaufzeit für Antrag und Rücksendung der Urkunde noch dazukommt. Wer die Urkunde für eine Frist wie den Kindergeldantrag benötigt, sollte deshalb den persönlichen Termin oder – falls verfügbar – den Online-Antrag bevorzugen und nicht erst kurz vor Fristablauf schriftlich anfragen.
Wer ist antragsberechtigt, wenn Sie nicht selbst zur Behörde gehen?
Antragsberechtigt sind die betroffene Person selbst ab 16 Jahren, ihre Verwandten in gerader Linie, Ehe- oder Lebenspartner sowie Geschwister mit glaubhaft gemachtem berechtigtem Interesse. Zusätzlich können Bevollmächtigte den Antrag stellen.
Verwandte in gerader Linie umfassen Eltern, Kinder, Großeltern und Enkelkinder der beurkundeten Person; Verwandtschaftsverhältnisse in der Seitenlinie wie Geschwister reichen nur mit zusätzlicher Begründung des berechtigten Interesses. Ein Ehepartner darf die Geburtsurkunde des anderen Partners beantragen, ohne ein gesondertes Interesse nachweisen zu müssen. Wer die Urkunde für eine dritte Person abholt oder beantragt, ohne selbst antragsberechtigt zu sein, braucht in jedem Fall eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person zusammen mit deren Ausweiskopie.
Was tun, wenn Sie das zuständige Standesamt nicht kennen?
Ist das zuständige Standesamt unbekannt, ermittelt es zunächst kostenlos über den heutigen Wohnort-Standesamt oder anhand alter Ortsbezeichnungen aus Familiendokumenten. Eine kostenpflichtige Standesamtsermittlung kostet laut Service Berlin 20 bis 80 Euro, abhängig vom Rechercheaufwand, und kann bis zu acht Monate dauern.
Bei Geburtsorten, die durch Gebietsreformen umbenannt oder eingemeindet wurden, hilft häufig schon der historische Ortsname aus der Geburtsurkunde eines Elternteils oder aus dem Familienstammbuch. Das Standesamt des heutigen Wohnorts kann in vielen Fällen die Nachfolgezuständigkeit direkt benennen, ohne dass eine kostenpflichtige Suche nötig wird. Erst wenn diese Wege scheitern, lohnt sich die kostenpflichtige Ermittlung – wegen der langen Bearbeitungszeit von bis zu acht Monaten sollte sie frühzeitig beauftragt werden, wenn die Urkunde für einen bestimmten Termin benötigt wird.
Beauftragen Sie eine kostenpflichtige Standesamtsermittlung nur, wenn die kostenlosen Wege über das Wohnort-Standesamt und Familiendokumente nachweislich nicht weiterhelfen. Wegen der langen Bearbeitungszeit von bis zu acht Monaten kann eine verspätet beauftragte Ermittlung dazu führen, dass Fristen bei Behörden oder Versicherungen verstreichen, bevor die Urkunde vorliegt.
💬 Meine Einschätzung
Ein Vergleich der Gebührenordnungen mehrerer Standesämter zeigt ein wiederkehrendes Muster, das auf den ersten Blick unlogisch wirkt: Die erste Geburtsurkunde kostet überall den vollen Satz von 10 bis 12 Euro, jedes weitere Exemplar aus derselben Bestellung dagegen nur 5 bis 6 Euro – knapp die Hälfte. Wer also erst eine einzelne Urkunde bestellt und Wochen später merkt, dass eine zweite Behörde ebenfalls das Original verlangt, zahlt für die Nachbestellung erneut den vollen Erstausstellungspreis, weil sie als eigenständiger neuer Antrag gilt und nicht als „weiteres Exemplar“ derselben Bestellung. Die naheliegende Konsequenz: Vor dem ersten Antrag lohnt sich eine kurze Liste aller Stellen, die in den kommenden Monaten eine Geburtsurkunde verlangen könnten – Kindergeldkasse, Krankenkasse, Arbeitgeber, gegebenenfalls das Standesamt für eine spätere Eheschließung –, um alle benötigten Exemplare in einem Rutsch zum reduzierten Zusatzpreis zu bestellen.
- Zuständig ist das Standesamt am Geburtsort, nicht das Standesamt des aktuellen Wohnsitzes
- Erste Urkunde meist 10–12 Euro, jedes weitere gleichzeitig bestellte Exemplar 5–6 Euro
- Für Kindergeld, Elterngeld, Bürgergeld und Sozialversicherung oft kostenlose zweckgebundene Bescheinigung möglich
- Beantragung persönlich, schriftlich, per Fax oder online (bei bekanntem Standesamt)
- Bearbeitungsdauer in der Regel 2 bis 10 Tage, bei unbekanntem Standesamt bis zu 8 Monate
Häufige Fragen zu Geburtsurkunden
Diese vier Fragen tauchen bei der Geburtsurkunden-Beantragung regelmäßig auf – sie ergänzen die obigen Hauptkapitel um spezifische Detail-Aspekte.
Kann ich die Geburtsurkunde online beantragen?
Online-Anträge sind möglich, wenn das zuständige Standesamt bekannt ist und einen digitalen Antragsweg anbietet, etwa über das Serviceportal der jeweiligen Stadt. Die Zahlung erfolgt dabei meist per Kreditkarte oder Überweisung.
Wie lange dauert die Bearbeitung einer Geburtsurkunde?
Die Bearbeitungsdauer liegt laut BayernPortal in der Regel bei 2 bis 10 Tagen ab Antragseingang. Bei persönlicher Beantragung im Standesamt liegt die Urkunde oft noch am selben Tag vor.
Was kostet eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde?
Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister kostet laut Service Berlin ebenfalls 12 Euro und damit denselben Betrag wie die reguläre Geburtsurkunde. Details zu Zuständigkeit und Kosten beglaubigter Kopien allgemein behandelt der separate Artikel „Beglaubigte Kopie: Wer sie ausstellt und was sie kostet“.
Ist die Geburtsbescheinigung für Elterngeld und Kindergeld wirklich kostenlos?
In mehreren Kommunen wie Berlin ist die zweckgebundene Geburtsurkunde für Sozialversicherungszwecke – etwa für Elterngeld, Kindergeld oder Bürgergeld – gebührenfrei. Ob und für welche Zwecke Ihr Standesamt diese kostenlose Variante anbietet, sollten Sie vor der Antragstellung direkt erfragen.
Quellen und weiterführende Literatur
- Bundesportal – Geburtsurkunde beantragen · verwaltung.bund.de · Bundesweites Leistungsverzeichnis mit Beispiel-Gebühren, Zuständigkeit und Verfahrenswegen einer Kommune in Rheinland-Pfalz.
- BayernPortal – Geburtsurkunde; Beantragung · bayernportal.de · Offizielle bayerische Verfahrensbeschreibung mit Gebühren, Bearbeitungsdauer und rechtlichen Grundlagen nach PStG und PStV.
- Service Berlin – Geburtsurkunde beantragen · service.berlin.de · Amtliche Leistungsbeschreibung Berlins mit detaillierter Gebührenstaffel, Hinweisen zur kostenlosen Sozialversicherungs-Urkunde und zur Standesamtsermittlung.
- anwalt.org – Geburtsurkunde fürs Kind beantragen · anwalt.org · Praxisorientierter Ratgeber zu Verwendungszwecken der Geburtsurkunde, unter anderem für Kindergeld- und Krankenkassen-Anmeldung.
- Gesetze im Internet – Personenstandsgesetz (PStG) · gesetze-im-internet.de · Volltext der rechtlichen Grundlage für Urkundenausstellung, unter anderem § 61 PStG zur Erteilung von Personenstandsurkunden.


