Deutschland trennt Müll in mindestens fünf Fraktionen, und wer neu ins Land kommt oder in eine andere Stadt zieht, stellt fest, dass die Regeln gleich sind, die Tonnen aber nicht: Die Papiertonne ist blau oder grün, die Biotonne braun oder grün, Verpackungen kommen in den gelben Sack, die gelbe Tonne oder eine Wertstofftonne, und Glas geht in Container nach Farben. Das Prinzip steht im Kreislaufwirtschaftsgesetz, die Umsetzung in der Abfallsatzung der Kommune. Dieser Beitrag erklärt das Prinzip und sagt bei jedem Punkt, wo die Kommune abweichen kann.
Das Wichtigste in Kürze
| Fraktion | Übliche Tonne | Was hinein gehört | Was nicht |
|---|---|---|---|
| Restmüll | grau oder schwarz | Hygieneartikel, Windeln, Asche, Kehricht, Katzenstreu, kaputtes Geschirr, Zigaretten | alles, was in eine andere Fraktion passt |
| Biomüll | braun oder grün | Obst- und Gemüsereste, Kaffeesatz, Teebeutel, Eierschalen, Gartenabfälle, Speisereste je nach Kommune | Plastiktüten, auch kompostierbare; Katzenstreu; Asche |
| Papier | blau oder grün | Zeitungen, Kartons, Papierverpackungen, Bücher | beschichtetes Papier, Kassenbons, Tapeten, verschmutztes Papier |
| Verpackungen | gelber Sack, gelbe Tonne, Wertstofftonne | Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen: Joghurtbecher, Dosen, Tetrapak, Folien | Nicht-Verpackungen aus Kunststoff, außer bei Wertstofftonne |
| Glas | Container, nach Farbe | Flaschen und Gläser ohne Pfand, nach Weiß, Grün, Braun | Fensterglas, Trinkgläser, Keramik, Glühbirnen |
| Sperrmüll | Abholung | Möbel, Matratzen, große Teile | Elektrogeräte, Bauschutt |
| Elektroschrott | Wertstoffhof, Händler | alle Geräte mit Stecker oder Batterie | — |
| Schadstoffe | Schadstoffmobil, Wertstoffhof | Farben, Batterien, Energiesparlampen, Chemikalien, Medikamente je nach Kommune | — |
Warum getrennt wird: das Gesetz
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet Haushalte, Abfälle getrennt zu halten, wenn das für die Verwertung nötig ist, § 9 KrWG, und die Kommunen, dafür Sammelsysteme bereitzustellen, § 20. Für Bioabfall gilt seit 2015 eine Getrenntsammlungspflicht, § 11 KrWG; jede Kommune muss eine Biotonne anbieten. Für Verpackungen gilt das Verpackungsgesetz: Hersteller zahlen für die Entsorgung, die dualen Systeme sammeln, und deshalb gehört in den gelben Sack nur, was Verpackung ist, nicht die kaputte Gießkanne. Wo die Kommune eine Wertstofftonne eingeführt hat, gehört die Gießkanne hinein; das ist der häufigste regionale Unterschied.
Wo die Kommune anders regelt
- Biotonne. Pflichtangebot, aber Anschlusszwang unterschiedlich: Manche Kommunen befreien Haushalte mit Eigenkompost auf Antrag, andere nicht. Ob gekochte Speisereste, Fleisch und Knochen hineindürfen, hängt von der Verwertungsanlage ab; die Satzung sagt es.
- Gelber Sack oder gelbe Tonne oder Wertstofftonne. Drei Systeme für dieselbe Fraktion. Die Wertstofftonne nimmt zusätzlich stoffgleiche Nichtverpackungen: Spielzeug, Töpfe, Werkzeug aus Metall und Kunststoff.
- Papier. Tonne oder Bündelsammlung; in manchen Kommunen holen Vereine das Altpapier ab.
- Sperrmüll. Kostenlose Abholungen pro Jahr, Anmeldeweg, Straßentermine: alles kommunal, dazu Sperrmüll anmelden.
- Restmülltonne. Größe, Leerungsrhythmus, Gebühr, Identsystem mit Chip und Wiegung: kommunal.
- Medikamente. In den meisten Kommunen in den Restmüll, in manchen zur Apotheke oder zum Schadstoffmobil; nie in die Toilette.
Wer umzieht, liest die Satzung der neuen Kommune oder den Abfallkalender, der jedem Haushalt zugeht. Die App des Entsorgers zeigt die Termine und die Sortierregeln der eigenen Stadt; die einer anderen Stadt sind nicht übertragbar.
Die Fehlwürfe, die am meisten Ärger machen
Plastiktüten im Biomüll, auch als kompostierbar gekennzeichnete: Sie verrotten in den Anlagen nicht schnell genug und werden aussortiert. Viele Kommunen scannen Biotonnen inzwischen elektronisch und lassen Tonnen mit Kunststoff stehen; im Wiederholungsfall wird die Tonne eingezogen oder der Haushalt in einen teureren Tarif gestuft. Bioabfall kommt lose, in Papier oder in Papiertüten in die Tonne.
Glas mit Deckel, Glühbirnen, Trinkgläser im Altglascontainer: Deckel gehören in den gelben Sack, Glühbirnen in den Restmüll, Energiesparlampen zum Schadstoffmobil, Trinkgläser und Fensterglas in den Restmüll oder auf den Wertstoffhof, weil sie einen anderen Schmelzpunkt haben.
Pizzakartons: sauber ins Papier, mit Käserändern in den Restmüll. Kassenbons: Thermopapier, Restmüll. Kaffeekapseln: Aluminium und Kunststoff in den gelben Sack, wenn leer; Rückgabesysteme der Hersteller sind besser.
Pfand: was gar nicht in die Tonne gehört
Auf Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff, Metall und Glas liegt in Deutschland ein Pfand von 25 Cent, auf Mehrwegflaschen 8 oder 15 Cent; seit 2022 auch auf Saft- und seit 2024 auf Milchflaschen aus Kunststoff. Pfandflaschen gehören zurück in den Handel, nicht in den gelben Sack und nicht in den Glascontainer. Wer sie wegwirft, verschenkt Geld und stört das System, weil die Flaschen im Sammelstrom aussortiert werden müssen.
Was bei Verstößen passiert
Der Zusammenhang wird in Nebenkostenabrechnung prüfen ausführlich erklärt.
Für Neuankömmlinge: die drei Regeln, die überall gelten
- Verpackung in den gelben Sack, leer, nicht gespült, Deckel ab. Kein Verpackungsplastik in den Restmüll.
- Bio lose oder in Papier, nie in Kunststoff. Wenn unklar: Restmüll ist immer erlaubt, Bio nur für Organisches.
- Pfand zurück, Glas nach Farbe in den Container, Papier trocken und sauber in die Tonne. Alles andere: Abfallkalender der eigenen Kommune.
Stand: 14. September 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 9, 11, 17, 20 KrWG; VerpackG, insbesondere § 31 (Pfand); Landesabfallgesetze; Abfallsatzungen der Kommunen. Tonnenfarben, Fraktionsgrenzen und Sanktionen sind kommunal und hier als verbreitete Praxis beschrieben, nicht als bundesweite Regel.


