Feiertagsdaten: Herkunft, Berechnung, Download
Kurze Antwort
Die Termine auf diesen Seiten sind nicht gesammelt, sondern gerechnet. Grundlage ist ein Regelwerk je Bundesland, das gegen den jeweiligen Gesetzestext geprüft wird.
Der vollständige Datensatz steht als CSV und JSON bereit.
Woher die Regeln kommen
Es gibt keine amtliche Bundesquelle für Feiertage. Das Bundesinnenministerium hält nur fest, dass der 3. Oktober der einzige bundesrechtliche Feiertag ist und alles Übrige Ländersache. Die Kultusministerkonferenz führt Ferientermine, keine Feiertage. Also bleibt der Weg über die sechzehn Landesgesetze.
Für jedes Land ist die Aufzählung im Feiertagsgesetz erfasst, mit Fundstelle, Änderungsstand und der amtlichen Bezeichnung des Tages. Weicht die Berechnung von dieser Aufzählung ab, meldet die Prüfung das, bevor eine Seite gebaut wird.
Prüfstand je Bundesland
| Bundesland | Fundstelle | Stand |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | § 1 FTG BW (Gesetz über die Sonntage und Feiertage), i. d. F. vom 8. Mai 1995 | 13.09.2026 |
| Bayern | Art. 1 FTG (Feiertagsgesetz Bayern), BayRS 1131-3-I | 13.09.2026 |
| Berlin | § 1 FeiertG BE (Gesetz über die Sonn- und Feiertage vom 28.10.1954), Frauentag eingefügt durch Art. 2 des Gesetzes vom 30.01.2019 (GVBl. S. 22) | 13.09.2026 |
| Brandenburg | § 2 Abs. 1 FTG (Gesetz über die Sonn- und Feiertage vom 21.03.1991), geltende Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.04.2015 | 13.09.2026 |
| Bremen | § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Sonn-, Gedenk- und Feiertage vom 12.11.1954, zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.03.2020 (Brem.GBl. S. 52) | 13.09.2026 |
| Hamburg | § 1 des Gesetzes über Sonntage, Feiertage, Gedenktage und Trauertage (Feiertagsgesetz) vom 16.10.1953 | offen |
| Hessen | § 1 HFeiertagsG (Hessisches Feiertagsgesetz); amtliche Aufzählung des Hessischen Ministeriums des Innern | 13.09.2026 |
| Mecklenburg-Vorpommern | § 2 Abs. 1 FTG M-V (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern), Frauentag eingefügt mit Wirkung ab 2023 | 13.09.2026 |
| Niedersachsen | § 2 Abs. 1 NFeiertagsG (Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage vom 07.03.1995), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2018 | 13.09.2026 |
| Nordrhein-Westfalen | § 2 Abs. 1 FTG NW (Gesetz über die Sonn- und Feiertage) | 13.09.2026 |
| Rheinland-Pfalz | § 2 Abs. 1 LFtG (Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage) | 13.09.2026 |
| Saarland | § 2 Abs. 1 SFG (Gesetz Nr. 1040 über die Sonn- und Feiertage vom 18.02.1976), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.10.2015 | 13.09.2026 |
| Sachsen | § 1 Abs. 1 SächsSFG, rechtsbereinigt mit Stand vom 07.05.2025 | 13.09.2026 |
| Sachsen-Anhalt | § 2 FeiertG LSA (Gesetz über die Sonn- und Feiertage) | 13.09.2026 |
| Schleswig-Holstein | § 2 SFTG (Gesetz über Sonn- und Feiertage) | offen |
| Thüringen | § 2 Abs. 1 ThürFGtG (Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz vom 21.12.1994), Weltkindertag eingefügt durch Gesetz vom 19.03.2019 | 13.09.2026 |
Offen: Für Hamburg, Schleswig-Holstein liegt der Wortlaut der Feiertags-Aufzählung noch nicht vor. Die Termine dieser Länder stammen aus derselben Berechnung wie überall, sind aber noch nicht gegen den Gesetzestext gegengelesen. Das steht auch auf den betroffenen Landesseiten.
Wie gerechnet wird
- Feste Feiertage stehen als Datum im Regelwerk.
- Bewegliche Feiertage sind Tagesabstände zum Ostersonntag: Karfreitag minus zwei, Ostermontag plus eins, Christi Himmelfahrt plus 39, Pfingstmontag plus 50, Fronleichnam plus 60.
- Der Ostersonntag wird nach dem gregorianischen Verfahren von Gauß in der Fassung von Butcher berechnet.
- Der Buß- und Bettag ist der Mittwoch vor dem 23. November.
- Gemeindegebundene Tage werden als solche gekennzeichnet und nicht in die Landeszählung aufgenommen.
Weil gerechnet und nicht gepflegt wird, gibt es hier kein Jahr, das irgendwann fehlt. Der Datensatz zum Download deckt 2026 bis 2030 ab, die Seiten selbst rechnen jedes beliebige Jahr.
Download
Feiertage 2026 bis 2030 als CSV dieselben Daten als JSON
Beide Dateien enthalten Datum, Wochentag, Feiertag, Bundesland, Geltungsbereich, Prüfstand und die Fundstelle im Landesgesetz. Nutzung frei, Termine sind Fakten. Wir freuen uns über einen Quellenhinweis.
Was diese Seiten nicht sind
Keine Rechtsauskunft und keine amtliche Bekanntmachung. Bei Streit über einen Feiertagszuschlag zählt der Gesetzestext des Landes, nicht diese Tabelle. Deshalb steht auf jeder Landesseite die Fundstelle mit Link.
Stand: 13. September 2026. Alle Termine ohne Gewähr. Maßgeblich ist der Gesetzestext des Landes, der oben verlinkt ist.