Erscheinungsfest und Heilige Drei Könige

Definition

Der 6. Januar heißt in Baden-Württemberg amtlich Erscheinungsfest, in Bayern Heilige Drei Könige und in Sachsen-Anhalt Tag Heilige Drei Könige. Gesetzlicher Feiertag ist er nur in diesen drei Ländern.

Abgrenzung

Drei Länder, drei Bezeichnungen für denselben Kalendertag. Für die Fundstellenangabe ist das relevant, für die Rechtsfolge nicht.

In der Praxis

Baden-Württemberg schreibt Erscheinungsfest (6. Januar), Bayern Heilige Drei Könige, Sachsen-Anhalt Tag Heilige Drei Könige. In Sachsen ist derselbe Tag als Erscheinungsfest ein religiöser Feiertag mit Freistellungsanspruch, aber kein arbeitsfreier Tag.

Drei Länder, drei Namen

Der 6. Januar im Gesetz
LandBezeichnung im GesetzFundstelle
Baden-WürttembergErscheinungsfest (6. Januar)§ 1 FTG BW (Gesetz über die Sonntage und Feiertage), i. d. F. vom 8. Mai 1995
BayernHeilige Drei KönigeArt. 1 FTG (Feiertagsgesetz Bayern), BayRS 1131-3-I
Sachsen-AnhaltTag Heilige Drei Könige (6. Januar)§ 2 FeiertG LSA (Gesetz über die Sonn- und Feiertage)
Der 6. Januar 2026 bis 2030: Wochentag und Brückentag
JahrWochentagBrückentag
2026DienstagMontag davor
2027Mittwoch–
2028DonnerstagFreitag danach
2029Samstagverloren, Wochenende
2030Sonntagverloren, Wochenende

Verwandte Begriffe

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Stand: 13. September 2026. Die Daten werden gerechnet und gegen den Gesetzestext geprüft. Rechtsverbindlich ist der Gesetzestext selbst.