Erscheinungsfest und Heilige Drei Könige
Definition
Der 6. Januar heißt in Baden-Württemberg amtlich Erscheinungsfest, in Bayern Heilige Drei Könige und in Sachsen-Anhalt Tag Heilige Drei Könige. Gesetzlicher Feiertag ist er nur in diesen drei Ländern.
Abgrenzung
Drei Länder, drei Bezeichnungen für denselben Kalendertag. Für die Fundstellenangabe ist das relevant, für die Rechtsfolge nicht.
In der Praxis
Baden-Württemberg schreibt Erscheinungsfest (6. Januar), Bayern Heilige Drei Könige, Sachsen-Anhalt Tag Heilige Drei Könige. In Sachsen ist derselbe Tag als Erscheinungsfest ein religiöser Feiertag mit Freistellungsanspruch, aber kein arbeitsfreier Tag.
Einordnung
Für Beschäftigte bedeutet ein gesetzlicher Feiertag Arbeitsruhe und Entgeltfortzahlung nach § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz.
Entscheidend ist, wo gearbeitet wird, nicht wo gewohnt wird.
Die Arbeitsruhe folgt aus Bundesrecht, die Liste der Tage aus Landesrecht. Beides greift ineinander. Maßgeblich ist der Ort der Arbeitsleistung. Wer über eine Landesgrenze pendelt, richtet sich nach dem Zielland.
Verwandte Begriffe
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Stand: 13. September 2026. Die Daten werden gerechnet und gegen den Gesetzestext geprüft. Rechtsverbindlich ist der Gesetzestext selbst.