Der Gewerbesteuer-Hebesatz in München beträgt 2026 unverändert 490 Prozent, so wie seit 1997. Aus einem Gewinn von 60.000 Euro werden damit für eine GmbH 10.290 Euro Gewerbesteuer, für ein Einzelunternehmen 6.088,25 Euro, von denen sich ein Großteil mit der Einkommensteuer verrechnen lässt. Wie Sie Ihre eigene Steuer berechnen, wann gezahlt wird und was ein Firmensitz im Umland ab 2027 noch spart, steht hier.
Kurz zusammengefasst
- Hebesatz 2026: 490 Prozent (Haushaltssatzung der Landeshauptstadt München 2026, § 4), seit 1997 unverändert.
- Formel: Gewerbeertrag minus Freibetrag, mal 3,5 Prozent Steuermesszahl, mal 490 Prozent Hebesatz.
- Wer zahlt: Gewerbetreibende und Kapitalgesellschaften, nicht Freiberufler.
- Zahltermine: Vorauszahlungen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
- Neu ab 2027: Mindesthebesatz 280 statt 200 Prozent. Umlandgemeinden mit niedrigeren Sätzen wie Pullach (260 Prozent) müssen anheben.
Was die Gewerbesteuer ist
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer auf den Ertrag eines Gewerbebetriebs. Sie entsteht in zwei Stufen und bei zwei Behörden. Zuerst ermittelt das Finanzamt aus der Gewerbesteuererklärung den Gewerbesteuermessbetrag und schickt dazu einen Messbescheid. Dann multipliziert die Stadt München diesen Messbetrag mit ihrem Hebesatz von 490 Prozent und erlässt den Gewerbesteuerbescheid. Den Messbetrag bestimmt also das Finanzamt, die Höhe der Steuer die Stadt.
Wer nach „Hebesatz München“ sucht, meint oft auch die Grundsteuer: Für Grundsteuer A und B gelten seit 2025 jeweils 824 Prozent. Um die geht es hier nicht. Im Vergleich der Großstädte liegt München bei der Gewerbesteuer weit oben, aber nicht an der Spitze. 2026 erheben laut den Satzungen und Angaben der Städte Duisburg 495 Prozent, Essen 479, Köln 475, Stuttgart 430 und Berlin 410 Prozent; Hamburg liegt nach Angaben der Handelskammer bei 470 Prozent.
Wer in München Gewerbesteuer zahlt
Gewerbesteuer zahlen Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit gewerblicher Tätigkeit sowie Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG, und zwar in der Gemeinde, in der sie ihre Betriebsstätte haben. Freiberufler wie Ärztinnen, Architekten, Steuerberater oder Journalistinnen zahlen keine Gewerbesteuer, ebenso wenig Land- und Forstwirte. Wer eine Gewerbeanmeldung hat, aber mit seinem Ertrag unter dem Freibetrag bleibt, zahlt im Ergebnis ebenfalls nichts. Eine Gewerbesteuererklärung müssen Einzelunternehmen und Personengesellschaften erst abgeben, wenn ihr Gewerbeertrag 24.500 Euro übersteigt oder das Finanzamt sie dazu auffordert; Kapitalgesellschaften immer, § 25 Abs. 1 GewStDV.
Maßgeblich ist die tatsächliche Betriebsstätte, nicht die Adresse auf dem Briefkopf. Hat ein Unternehmen Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, teilt das Finanzamt den Messbetrag zwischen ihnen auf, im Regelfall nach den dort gezahlten Arbeitslöhnen.
So rechnen Sie Ihre Gewerbesteuer in München aus
- Gewerbeertrag: Ausgangspunkt ist der steuerliche Gewinn. Dazu kommen Hinzurechnungen, etwa ein Viertel der Finanzierungsanteile von Zinsen, Mieten und Leasingraten, soweit sie zusammen 200.000 Euro übersteigen, § 8 Nr. 1 GewStG. Für die meisten kleinen Betriebe spielt das keine Rolle. Das Ergebnis wird auf volle 100 Euro abgerundet.
- Freibetrag: Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen 24.500 Euro ab, § 11 Abs. 1 GewStG. Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag.
- Messbetrag: Der verbleibende Betrag mal 3,5 Prozent ergibt den Gewerbesteuermessbetrag.
- Gewerbesteuer: Messbetrag mal 490 Prozent.
| Gewinn (= Gewerbeertrag) | Einzelunternehmen | GmbH |
|---|---|---|
| 40.000 Euro | 2.658,25 Euro (nach § 35 EStG rund 488 Euro*) | 6.860 Euro |
| 60.000 Euro | 6.088,25 Euro (rund 1.118 Euro*) | 10.290 Euro |
| 120.000 Euro | 16.378,25 Euro (rund 3.008 Euro*) | 20.580 Euro |
Rechenweg für das Einzelunternehmen mit 60.000 Euro: 60.000 minus 24.500 ergibt 35.500 Euro, mal 3,5 Prozent ergibt einen Messbetrag von 1.242,50 Euro, mal 490 Prozent ergibt 6.088,25 Euro. Bei der GmbH entfällt der Freibetrag: 60.000 mal 3,5 Prozent ergibt 2.100 Euro Messbetrag, mal 490 Prozent ergibt 10.290 Euro. Die Beispiele unterstellen, dass es keine Hinzurechnungen oder Kürzungen gibt. * Was nach der Anrechnung auf die Einkommensteuer als echte Belastung bleibt, erklärt der nächste Abschnitt.
Was Einzelunternehmer davon tatsächlich tragen
Für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften ist der Gewerbesteuerbescheid nicht die ganze Wahrheit. Sie dürfen das Vierfache des Messbetrags von ihrer Einkommensteuer abziehen, § 35 EStG, höchstens aber die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und die anteilige Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte. Bei einem Messbetrag von 1.242,50 Euro sind das bis zu 4.970 Euro.
Rechnerisch geht die Anrechnung bei einem Hebesatz von 400 Prozent auf, denn 4 × 3,5 Prozent entspricht 3,5 Prozent mal 400 Prozent. Alles darüber bleibt als echte Belastung. In München sind das 90 Prozentpunkte: Im Beispiel mit 60.000 Euro Gewinn bleiben nach Anrechnung rund 1.118 Euro Gewerbesteuer, die nicht ausgeglichen werden. In Berlin mit 410 Prozent wären es rund 124 Euro. Diese Werte sind vereinfacht, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, und setzen voraus, dass genug Einkommensteuer für die volle Anrechnung anfällt. Die Gesetzesbegründung zur Anhebung des Faktors auf 4,0 nennt eine vollständige Entlastung „im Einzelfall“ bis zu einem Hebesatz von 420 Prozent, weil die Anrechnung auch den Solidaritätszuschlag senkt; den zahlen seit 2021 aber nur noch Steuerpflichtige mit höherem Einkommen. Die Kirchensteuer wird durch § 35 EStG nicht gemindert, § 51a Abs. 2 Satz 3 EStG. Und wer in einem Jahr wenig Einkommensteuer zahlt, etwa wegen Verlusten aus anderen Einkünften, verliert den nicht nutzbaren Teil: Er lässt sich weder vor- noch zurücktragen.
Kapitalgesellschaften bekommen keine Anrechnung. Für eine GmbH ist die Gewerbesteuer neben der Körperschaftsteuer eine eigene, volle Belastung. Als Betriebsausgabe abziehen darf sie keiner, § 4 Abs. 5b EStG.
Wann und wie in München gezahlt wird
Die Stadt setzt auf Grundlage des letzten Messbescheids Vorauszahlungen fest, fällig jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November, § 19 GewStG. Gezahlt wird per SEPA-Lastschrift oder Überweisung. Nach der Gewerbesteuererklärung, die elektronisch über ELSTER abgegeben wird, folgt der endgültige Bescheid mit Nachzahlung oder Erstattung. Seit 2023 kann die Stadtkämmerei Gewerbesteuerbescheide auch digital über das ELSTER-Unternehmenskonto zustellen.
Läuft das Geschäft schlechter als im Vorjahr, sind die Vorauszahlungen zu hoch. Die Stadt kann sie an die voraussichtliche Steuer anpassen; das Finanzamt kann dafür einen eigenen Messbetrag für die Vorauszahlungen festsetzen, an den die Stadt dann gebunden ist, § 19 Abs. 3 GewStG. Praktisch heißt das: Mit aktuellen Zahlen zur Stadt gehen und, wenn sie auf das Finanzamt verweist, dort die Herabsetzung beantragen. Wer einen Termin nicht halten kann, wendet sich an die Stadt, nicht an das Finanzamt: Für die Stundung der Gewerbesteuer ist in Bayern die Gemeinde zuständig, siehe Stundung und Ratenzahlung.
Firmensitz im Umland: was ab 2027 noch bleibt
Rund um München liegen Gemeinden mit deutlich niedrigeren Hebesätzen. Laut ihren Haushaltssatzungen 2026 erheben Pullach 260 Prozent (unverändert seit 2005), Unterhaching 295 und Unterföhring 330 Prozent; Ottobrunn gibt auf seiner Website, ohne Jahresangabe, 340 Prozent an. Grünwald, oft als bekannteste Steueroase im Landkreis genannt, hat seinen aktuellen Gewerbesteuer-Hebesatz nicht in einer online abrufbaren Satzung veröffentlicht; wir nennen deshalb keinen Wert.
Ab dem Erhebungszeitraum 2027 steigt der gesetzliche Mindesthebesatz von 200 auf 280 Prozent, § 16 Abs. 4 GewStG in der Fassung des im Juli 2026 verkündeten Änderungsgesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 197). Gemeinden, die darunter liegen, wie Pullach, müssen anheben. Was das für eine GmbH mit 60.000 Euro Gewerbeertrag bedeutet:
| Hebesatz | Gewerbesteuer GmbH | Ersparnis gegenüber München |
|---|---|---|
| München, 490 % | 10.290 Euro | – |
| Unterhaching, 295 % (2026) | 6.195 Euro | 4.095 Euro |
| Pullach, 260 % (2026) | 5.460 Euro | 4.830 Euro |
| 280 % (Minimum ab 2027) | 5.880 Euro | 4.410 Euro |
Für eine GmbH bleibt der Unterschied also spürbar; wer heute unter 280 Prozent liegt, verliert ab 2027 einen Teil seines Vorsprungs, im Beispiel Pullach rund 420 Euro im Jahr. Für Einzelunternehmer ist der Effekt kleiner, als die Prozentzahlen vermuten lassen, weil § 35 EStG die Gewerbesteuer bei niedrigen Hebesätzen weitgehend ausgleicht (siehe oben). Im Beispiel mit 60.000 Euro Gewinn liegt die echte Ersparnis gegenüber München bei rund 1.118 Euro im Jahr, gleich ob die Umlandgemeinde 260, 280 oder 295 Prozent erhebt.
Eine Umzugsentscheidung trägt das nur, wenn der Betrieb tatsächlich dort sitzt. Ein Briefkasten oder ein reines Postfach begründet keine Betriebsstätte. Wer weiter in München arbeitet und Mitarbeiter beschäftigt, muss damit rechnen, dass ein Teil des Messbetrags trotzdem nach München geht.
Typische Fehler
- Hebesatz mit Steuersatz verwechseln. 490 Prozent heißt nicht, dass 490 Prozent des Gewinns fällig werden. Der Hebesatz wird auf den Messbetrag angewandt, nicht auf den Gewinn. Effektiv sind es bei einer GmbH 17,15 Prozent des Gewerbeertrags.
- Einwände an die falsche Stelle richten. Ist der Gewinn falsch angesetzt, gehört der Einspruch gegen den Messbescheid zum Finanzamt, siehe Einspruch gegen den Steuerbescheid. Gegen den städtischen Bescheid hilft das nicht, solange der Messbescheid steht. Welcher Rechtsbehelf gegen den Gewerbesteuerbescheid der Stadt gilt, steht in dessen Rechtsbehelfsbelehrung.
- Gewerbesteuer steuerlich als Betriebsausgabe abziehen. In der Buchhaltung wird sie erfasst, den steuerlichen Gewinn mindert sie aber nicht, § 4 Abs. 5b EStG.
- Die Umland-Ersparnis mit alten oder unbelegten Hebesätzen rechnen. Maßgeblich ist die aktuelle Haushalts- oder Hebesatzsatzung der Gemeinde, ab 2027 mindestens 280 Prozent.
Meine Einschätzung
Für Einzelunternehmer ist der Münchner Hebesatz weniger dramatisch, als er klingt; spürbar wird er vor allem für GmbHs. Wer über einen Sitz im Umland nachdenkt, sollte ab 2027 mit mindestens 280 Prozent rechnen und die Rechnung mit echten Zahlen der Steuerberatung machen lassen, nicht mit Werbeprospekten.
Wie es in der Hauptstadt aussieht, wo das Finanzamt statt der Stadt die Gewerbesteuer erhebt: Gewerbesteuer Berlin.
Stand: 7. Oktober 2026. Hebesatz nach Haushaltssatzung der Landeshauptstadt München für 2026 (§ 4) und stadt.muenchen.de („seit 1997: 490 Prozent“); Zahltermine und Zahlweg nach stadt.muenchen.de. Digitale Zustellung nach Pressemitteilung der Stadtkämmerei München vom 25. September 2023. Rechtsgrundlagen: §§ 8, 11, 16, 19 GewStG; § 25 GewStDV; §§ 4 Abs. 5b, 35 EStG. Mindesthebesatz 280 % ab Erhebungszeitraum 2027 nach BT-Drs. 21/6002 (Art. 7, § 36 Abs. 5b GewStG neu) und BGBl. 2026 I Nr. 197. Vergleichswerte Großstädte nach den Satzungen bzw. Angaben der Städte Duisburg, Essen, Köln, Berlin und Stuttgart sowie der Handelskammer Hamburg. Grundsteuer-Hebesätze nach Grundsteuerhebesatzsatzung der Landeshauptstadt München (in Kraft seit 1. Januar 2025). Gewerbesteuer-Hebesätze 2026 nach den Haushaltssatzungen 2026 der Gemeinden Pullach i. Isartal, Unterhaching und Unterföhring sowie den Angaben der Gemeinde Ottobrunn. Faktor-Begründung nach BT-Drs. 19/20058; Kirchensteuer nach § 51a Abs. 2 Satz 3 EStG; kein Vor- oder Rücktrag nach BMF-Schreiben vom 3. November 2016. Beispielrechnungen vereinfacht. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.


