Jeder Personalausweis, der seit 2017 ausgegeben wurde, hat die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet. Was fehlt, ist meist nur die PIN: eine sechsstellige Zahl, die der Inhaber selbst festlegt und die die meisten nie festgelegt haben. Wer sie hat, beantragt das Führungszeugnis vom Sofa aus, meldet den Wohnsitz online an, gibt die Steuererklärung ohne Zertifikatsdatei ab und legt ein BundID-Konto auf dem höchsten Vertrauensniveau an. Wer sie nicht hat, steht bei jedem dieser Dienste vor derselben Meldung. Die Einrichtung dauert zehn Minuten und braucht ein Smartphone mit NFC.
Was die Online-Ausweisfunktion ist
Im Personalausweis steckt ein Chip mit den Daten, die auch aufgedruckt sind: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Ausweisnummer, Gültigkeit. Die Online-Ausweisfunktion, im Gesetz elektronischer Identitätsnachweis, § 18 PAuswG, erlaubt es, diese Daten an einen Diensteanbieter zu übermitteln, der dafür ein staatliches Berechtigungszertifikat hat. Der Anbieter sieht nur die Felder, für die er berechtigt ist, und der Inhaber gibt jede Übermittlung mit seiner PIN frei. Das ist der Unterschied zu einer Ausweiskopie: Nichts wird kopiert, nichts liegt beim Anbieter herum, und ohne PIN geht nichts.
Die Funktion gibt es auf dem Personalausweis, auf dem elektronischen Aufenthaltstitel und auf der eID-Karte für Bürger der EU und des EWR, die keinen deutschen Ausweis haben. Alle drei funktionieren mit derselben App und denselben Regeln.
Was Sie brauchen
- Einen Ausweis mit aktivierter Funktion. Seit Juli 2017 ist sie bei der Ausgabe immer eingeschaltet; bei älteren Ausweisen konnte man sie abwählen. Ob sie aktiv ist, zeigt die AusweisApp beim ersten Auslesen.
- Die AusweisApp des Bundes, kostenlos für Android, iOS, Windows und macOS. Sie hieß bis 2024 AusweisApp2; die aktuelle heißt nur noch AusweisApp und ist die einzige offizielle.
- Ein Smartphone mit NFC. Praktisch jedes Android-Gerät und jedes iPhone seit dem Modell 7; auf dem iPhone muss die App die NFC-Freigabe bekommen. Am Computer braucht es entweder ein Kartenlesegerät oder das Smartphone als Lesegerät, gekoppelt über die App im selben WLAN.
- Die PIN. Und hier beginnt das eigentliche Problem.
PIN, Transport-PIN, PUK, CAN: die vier Zahlen
| Zahl | Stellen | Woher | Wofür |
|---|---|---|---|
| Transport-PIN | 5 | PIN-Brief, der nach dem Antrag per Post kam | einmalig, nur zum Setzen der eigenen PIN; funktioniert nicht zum Ausweisen |
| PIN | 6 | selbst gewählt, in der App oder im Bürgeramt | jede Nutzung der Online-Ausweisfunktion |
| PUK | 10 | derselbe PIN-Brief | entsperrt den Ausweis nach drei falschen PIN-Eingaben; zehnmal nutzbar |
| CAN | 6 | aufgedruckt auf der Vorderseite des Ausweises, unten rechts | wird nach dem zweiten Fehlversuch zusätzlich zur PIN verlangt, damit niemand den Ausweis aus der Tasche heraus sperren kann |
Der PIN-Brief kommt einige Tage nach dem Antrag, getrennt vom Ausweis. Wer ihn hat, ersetzt die Transport-PIN einmalig durch eine eigene sechsstellige PIN; danach ist die Transport-PIN wertlos. Wer ihn nicht mehr hat, hat drei Wege: die PIN im Bürgeramt neu setzen lassen, kostenlos, mit Termin; den PIN-Rücksetzdienst des Bundes nutzen, bei dem ein neuer Brief per Post kommt; oder, bei einem neuen Ausweis, die PIN direkt bei der Abholung im Amt setzen. Wie der Ausweis selbst beantragt wird, steht unter Personalausweis beantragen.
Die PIN sollte nicht das Geburtsdatum sein und nicht die PIN der Bankkarte. Sie wird selten eingegeben, deshalb vergisst man sie; ein Eintrag im Passwortmanager ist der richtige Ort.
Einrichten in fünf Schritten
- AusweisApp aus dem App Store, Google Play oder von der Website des Bundes installieren. Keine App mit ähnlichem Namen aus anderer Quelle.
- In der App „Meine Ausweisdaten anzeigen“ oder „PIN ändern“ wählen; der erste Schritt fragt nach der Transport-PIN.
- Ausweis an die Rückseite des Smartphones halten, beim iPhone oben, bei Android meist mittig; die App zeigt, wo. Ruhig halten, bis der Vorgang durch ist; das dauert einige Sekunden.
- Transport-PIN eingeben, neue sechsstellige PIN wählen und wiederholen. Ab jetzt gilt nur noch die eigene PIN.
- Zur Kontrolle „Meine Ausweisdaten anzeigen“ ausführen: Die App liest den Chip aus und zeigt, welche Daten übermittelt würden. Erscheinen sie, ist alles eingerichtet.
Am Computer läuft es gleich, mit dem Smartphone als Lesegerät: AusweisApp auf beiden Geräten, gleiches WLAN, in der Desktop-App das Smartphone koppeln, dann den Ausweis ans Telefon halten, wenn der Dienst es verlangt.
Wofür man sie braucht
Die Dienste, die im Alltag einer Familie zuerst auftauchen, sind fast alle staatlich:
| Dienst | Was die Online-Ausweisfunktion dort ersetzt |
|---|---|
| Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz | den Gang zum Bürgeramt; Führungszeugnis online beantragen |
| Elektronische Wohnsitzanmeldung | den Termin bei der Meldebehörde; Wohnsitz ummelden |
| BundID-Konto auf höchstem Vertrauensniveau | Benutzername und Passwort, mit denen viele Anträge nicht möglich sind |
| ELSTER-Login | die Zertifikatsdatei und den Aktivierungscode per Post |
| Rentenkonto der Deutschen Rentenversicherung | das Passwort per Post |
| i-Kfz, die Online-Zulassung | den Termin bei der Zulassungsstelle |
| Punktestand in Flensburg, Bafög-Antrag, Elterngeld digital, Kindergeld online | jeweils die schriftliche Identifizierung |
Dazu kommen private Anbieter: Banken zur Kontoeröffnung, Versicherer, Mobilfunkanbieter, Altersverifikation. Bei jedem Vorgang zeigt die App vorher, welche Datenfelder der Anbieter anfordert; wer mehr verlangt, als er braucht, hat dafür kein Zertifikat bekommen.
Was bei drei Fehlversuchen passiert
Nach der zweiten falschen PIN verlangt die App zusätzlich die CAN von der Ausweisvorderseite; das verhindert, dass jemand ohne den Ausweis in der Hand die Sperre auslöst. Nach der dritten falschen PIN ist die Online-Funktion gesperrt. Entsperrt wird sie mit der PUK aus dem PIN-Brief, direkt in der App; die PIN selbst bleibt dabei, wie sie war, und wer sie vergessen hat, ist mit der PUK nicht weiter. Dann bleibt das Bürgeramt oder der Rücksetzdienst. Die PUK kann zehnmal verwendet werden; danach ist die Funktion dauerhaft gesperrt und nur das Amt kann sie mit einer neuen PIN wieder freischalten.
Verlust, Diebstahl, Sperren
Geht der Ausweis verloren, lässt sich die Online-Ausweisfunktion sperren, ohne den Ausweis selbst ungültig zu machen: telefonisch über den Sperrnotruf 116 116 oder im Bürgeramt. Dafür braucht es das Sperrkennwort, das ebenfalls im PIN-Brief steht; wer es nicht hat, sperrt im Amt mit Ausweisdaten. Nach der Sperre ist der Chip für alle Online-Dienste tot, auch wenn der Finder die PIN hätte. Taucht der Ausweis wieder auf, kann das Bürgeramt die Sperre aufheben. Ein Verlust des Ausweises ist zusätzlich der Polizei zu melden; das ist ein eigener Vorgang.
Das Smartphone mit der App ist dagegen kein Risiko: Die App speichert weder PIN noch Ausweisdaten. Wer das Handy verliert, verliert die App, nicht die Identität.
Was die Funktion nicht ist
Sie ist keine digitale Kopie des Ausweises und kein Ersatz für ihn bei einer Kontrolle; die Polizei will das Dokument, nicht die App. Sie ist auch keine Signatur: Wer ein Dokument rechtsverbindlich elektronisch unterschreiben will, braucht eine qualifizierte elektronische Signatur nach der eIDAS-Verordnung, die ein Vertrauensdiensteanbieter ausstellt; der Online-Ausweis kann dafür die Identifizierung liefern, ist aber nicht die Signatur. Und sie ist kein Login-Ersatz für alles: Die meisten Onlinedienste akzeptieren sie nicht, weil sie kein Berechtigungszertifikat haben. Für die gehört das Passwort in den Passwortmanager und die Zwei-Faktor-Authentifizierung eingeschaltet.
Die häufigsten Fehler
- Die Transport-PIN als PIN verwenden. Sie funktioniert nur ein einziges Mal, zum Setzen der eigenen.
- Den PIN-Brief wegwerfen. Er enthält PUK und Sperrkennwort; beides gibt es nicht per E-Mail.
- Das Handy beim Auslesen bewegen. Der Vorgang bricht ab und zählt in manchen Fällen als Fehlversuch.
- Mit der falschen App ausweisen. Nur die AusweisApp des Bundes liest den Chip; Apps, die eine Ausweiskopie fotografieren, sind etwas anderes.
- Die PIN dreimal raten und dann die PUK nicht finden.
- Annehmen, die Funktion sei ausgeschaltet, weil man sie nie benutzt hat. Seit 2017 ist sie an; es fehlt nur die PIN.
Praktisches Beispiel
Eine Familie zieht im Oktober um. Der Vater setzt am Abend vor dem Umzug in zehn Minuten seine PIN, mit dem PIN-Brief aus der Ausweisausgabe von 2023. Am Tag nach dem Einzug meldet er die Familie online an, ohne Termin, und beantragt zwei Tage später das Führungszeugnis für den neuen Arbeitgeber, ebenfalls online, für 13 Euro, geliefert in zehn Tagen. Die Mutter, deren PIN-Brief verschollen ist, bucht einen Termin im Bürgeramt, lässt dort die PIN setzen und erledigt den Rest genauso. Beide haben für die nächsten Jahre etwas, das die meisten Nachbarn nicht haben: einen Ausweis, der online funktioniert.
Stand: 14. September 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 18, 18a, 27 PAuswG; eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014. Angaben zur AusweisApp nach der Dokumentation des Bundes; Verfügbarkeit des PIN-Rücksetzdienstes und Bezeichnung der App sind vor Verwendung zu prüfen, weil beides in den letzten Jahren geändert wurde.


