Führungszeugnis beantragen: online oder im Bürgeramt, Kosten, Dauer, einfach oder erweitert

Ein Führungszeugnis kostet 13 Euro, wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt und ist in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen da. Beantragen kann man es auf zwei Wegen: online mit dem Personalausweis oder persönlich in der Meldebehörde des Wohnorts. Welches Führungszeugnis der Arbeitgeber, der Verein oder die Behörde will, entscheidet, welchen Weg man gehen muss, und ob man überhaupt selbst beantragen darf.

Was ein Führungszeugnis ist

Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, das das Bundesamt für Justiz führt. Es listet rechtskräftige Verurteilungen auf, allerdings nicht alle: Geringe Strafen, etwa eine erste Geldstrafe bis 90 Tagessätze, erscheinen im einfachen Führungszeugnis gar nicht, § 32 BZRG. Wer nie verurteilt wurde oder nur eine solche Bagatelle im Register hat, erhält ein Zeugnis mit dem Vermerk „Keine Eintragung“.

Der Begriff „polizeiliches Führungszeugnis“ ist veraltet und falsch: Die Polizei stellt es nicht aus und führt das Register nicht. Wer den Begriff verwendet, meint das Führungszeugnis des Bundesamts für Justiz.

Welches Führungszeugnis Sie brauchen

Es gibt vier Arten, und der Unterschied ist nicht die Form, sondern der Inhalt und der Empfänger.

ArtBelegartFür wenBesonderheit
Einfaches Führungszeugnis für private ZweckeNSie selbst, zur Vorlage beim Arbeitgeber, Vermieter, Vereinwird an Ihre Anschrift geschickt
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer BehördeOeine Behörde, die es verlangt (Gewerbeanmeldung, Waffenschein, Einbürgerung)geht direkt an die Behörde; Sie sehen es nur auf Antrag vorher
Erweitertes FührungszeugnisN oder OTätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen, § 30a BZRGenthält auch Bagatellstrafen bei Sexualdelikten; nur mit schriftlicher Aufforderung der Stelle
Europäisches FührungszeugnisN oder OStaatsangehörige eines anderen EU-Staatsenthält zusätzlich Eintragungen aus dem Heimatstaat; 17 Euro

Fragen Sie vor dem Antrag, welche Belegart die Stelle will. Ein Arbeitgeber in der Privatwirtschaft bekommt Belegart N. Eine Behörde bekommt Belegart O, und dann geben Sie beim Antrag den Empfänger an; das Zeugnis geht direkt dorthin. Wer für eine Behörde versehentlich Belegart N beantragt, muss neu beantragen und noch einmal zahlen.

Das erweiterte Führungszeugnis dürfen Sie nicht auf eigene Faust beantragen. § 30a BZRG verlangt, dass die Stelle, die es fordert, Sie schriftlich dazu auffordert und dabei bestätigt, dass die Voraussetzungen vorliegen: eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Kontakt zu Minderjährigen. Diese Aufforderung müssen Sie beim Antrag vorlegen oder hochladen. Vereine, Schulen und Kitas haben dafür Vordrucke.

Wo Sie es beantragen

Online, beim Bundesamt für Justiz, unter fuehrungszeugnis.bund.de. Voraussetzung ist ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, ein Lesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone mit der AusweisApp, und die sechsstellige PIN. Wer die PIN nicht kennt oder die Funktion nie aktiviert hat, kann beides im Bürgeramt nachholen; wie die Online-Ausweisfunktion eingerichtet wird, steht im Beitrag zum Personalausweis. Auch der elektronische Aufenthaltstitel und die eID-Karte für EU-Bürger funktionieren.

Persönlich, bei der Meldebehörde des Wohnorts, also im Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt. Das Amt nimmt den Antrag auf und leitet ihn nach Bonn weiter; ausgestellt wird das Zeugnis immer vom Bundesamt für Justiz, nie von der Kommune. Viele Städte verlangen einen Termin.

Aus dem Ausland, wenn Sie in Deutschland nicht gemeldet sind: schriftlich direkt beim Bundesamt für Justiz, mit beglaubigter Unterschrift oder über eine deutsche Auslandsvertretung. Der Weg dauert länger und die Gebühr wird per Überweisung entrichtet.

Nicht möglich ist der Antrag durch eine andere Person mit Vollmacht. Das Führungszeugnis ist höchstpersönlich; nur bei Minderjährigen beantragen die gesetzlichen Vertreter.

Welche Unterlagen Sie brauchen

Online: nur den Ausweis mit Online-Funktion und die PIN. Bei Belegart O zusätzlich die Anschrift der Behörde und deren Aktenzeichen oder Verwendungszweck. Beim erweiterten Zeugnis die Aufforderung der Stelle als Datei. Im Amt: Personalausweis oder Reisepass; bei Belegart O die Angaben zur Behörde, beim erweiterten Zeugnis die Aufforderung im Original. Wer eine Gebührenbefreiung beantragt, bringt den Nachweis mit.

Was es kostet

13 Euro für das einfache und das erweiterte Führungszeugnis, 17 Euro für das europäische. Die Gebühr ist bundeseinheitlich im Justizverwaltungskostengesetz festgelegt und in jedem Bürgeramt gleich. Online wird per Kreditkarte, Giropay oder PayPal gezahlt, im Amt bar oder mit Karte.

Kostenlos ist das Zeugnis, wenn es für eine ehrenamtliche Tätigkeit verlangt wird, etwa im Verein oder in der Jugendarbeit. Dafür braucht es die Bestätigung der Organisation, dass die Tätigkeit ehrenamtlich ist; der Vordruck des Bundesamts für Justiz wird von der Stelle ausgefüllt und beim Antrag vorgelegt. Auch bei Bedürftigkeit kann die Gebühr erlassen werden; das entscheidet das Bundesamt im Einzelfall.

Wie lange es dauert

Das Bundesamt für Justiz gibt als Bearbeitungszeit etwa ein bis zwei Wochen ab Eingang an. Online geht der Antrag sofort ein; über das Bürgeramt kommt der Postweg nach Bonn hinzu. Ein Eilverfahren gibt es nicht. Wer das Zeugnis zu einem Termin braucht, sollte drei Wochen vorher beantragen.

Ein Führungszeugnis hat kein aufgedrucktes Ablaufdatum. Wie alt es sein darf, bestimmt die Stelle, die es verlangt; üblich sind drei bis sechs Monate. Fragen Sie nach, bevor Sie ein älteres vorlegen.

Der Antrag in sechs Schritten, online

  1. Auf dem Portal des Bundesamts für Justiz „Führungszeugnis beantragen“ wählen und die Belegart auswählen.
  2. Mit der AusweisApp ausweisen: Ausweis ans Smartphone halten oder ins Lesegerät legen, PIN eingeben. Die persönlichen Daten werden aus dem Ausweis übernommen; Sie tippen sie nicht selbst ein.
  3. Bei Belegart O: Empfängerbehörde, Anschrift und Verwendungszweck eintragen. Beim erweiterten Zeugnis: Aufforderung hochladen.
  4. Gebühr online bezahlen oder Befreiung beantragen und den Nachweis hochladen.
  5. Antrag absenden. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit Vorgangsnummer; über sie lässt sich der Stand abfragen.
  6. Das Zeugnis kommt per Post, an Sie (Belegart N) oder an die Behörde (Belegart O). Eine elektronische Zustellung gibt es bislang nicht; das Zeugnis ist ein Papierdokument mit Siegel.

Im Bürgeramt läuft es genauso, nur dass der Sachbearbeiter die Schritte 1 bis 4 mit Ihnen am Schalter erledigt.

Die häufigsten Fehler

Die falsche Belegart. Ein für den Arbeitgeber beantragtes Zeugnis (N) kann nicht nachträglich an eine Behörde umgeleitet werden. Umgekehrt sehen Sie ein Zeugnis der Belegart O gar nicht, es sei denn, Sie beantragen vorher die Einsicht; dann wird es zunächst an ein Amtsgericht Ihrer Wahl geschickt, wo Sie es lesen und über die Weiterleitung entscheiden können, § 30 Absatz 5 BZRG.

Das erweiterte Zeugnis ohne Aufforderung. Der Antrag wird abgelehnt, die Gebühr ist meist trotzdem fällig. Erst die Aufforderung holen, dann beantragen.

Die PIN. Der häufigste Grund, warum der Online-Antrag scheitert, ist eine unbekannte oder gesperrte PIN. Nach dreimaliger Falscheingabe ist der Ausweis für die Online-Funktion gesperrt und muss im Bürgeramt entsperrt werden. Die Transport-PIN aus dem Brief bei Ausweisausgabe ist keine gültige PIN; sie muss beim ersten Einsatz durch eine eigene ersetzt werden.

„Polizeiliches Führungszeugnis“ bei der Polizei beantragen. Die Polizei stellt nichts aus und schickt Sie zum Bürgeramt.

Das Zeugnis für das Ausland ohne Apostille. Wer es bei einer ausländischen Behörde vorlegen muss, braucht häufig eine Beglaubigung durch das Bundesamt für Justiz und gegebenenfalls eine Apostille; das ist ein eigener Antrag mit eigener Gebühr und verlängert die Dauer deutlich.

Was danach passiert

Das Zeugnis kommt als Papierdokument. Prüfen Sie Namen, Geburtsdatum und die Belegart. Steht eine Eintragung darin, mit der Sie nicht gerechnet haben, kann das an einer Verurteilung liegen, die noch nicht getilgt ist; die Tilgungsfristen des § 46 BZRG reichen von fünf bis zwanzig Jahren, gerechnet ab dem Urteil, und verlängern sich bei weiteren Verurteilungen. Wer den Registerinhalt kennen will, ohne ein Zeugnis zu beantragen, kann beim Bundesamt für Justiz eine kostenlose Selbstauskunft aus dem Bundeszentralregister verlangen; die enthält alles, auch das, was i

Zum Weiterlesen: Frist fällt auf einen Feiertag.

Frist fällt auf einen Feiertag.

Stand: 14. September 2026. Gebühren nach dem Justizverwaltungskostengesetz; Bearbeitungszeiten nach Angaben des Bundesamts für Justiz. Ob Ihr Bürgeramt Termine verlangt, steht auf der Website der Kommune. Rechtsgrundlagen: §§ 30, 30a, 30b, 32, 34, 46 BZRG; § 18 PAuswG.