Die Kündigungsfrist im Arbeitsverhältnis richtet sich nach § 622 BGB und hängt von der Betriebszugehörigkeit sowie davon ab, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kündigt. Während der Probezeit gilt meist eine verkürzte Frist von zwei Wochen.
Arbeitnehmer können außerhalb der Probezeit meist mit vier Wochen Frist zum 15. oder Monatsende kündigen. Für Arbeitgeber gelten gestaffelte Fristen von einem bis sieben Monaten je nach Betriebszugehörigkeit. Während der Probezeit beträgt die Frist für beide Seiten in der Regel nur zwei Wochen. Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Gründen möglich.
Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer können ein unbefristetes Arbeitsverhältnis außerhalb der Probezeit mit der gesetzlichen Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Diese Frist gilt unabhängig davon, wie lange die Beschäftigung bereits andauert.
Abweichende, längere Fristen können sich aus dem individuellen Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag ergeben — diese gehen der gesetzlichen Grundfrist vor, sofern sie wirksam vereinbart wurden. Ein Blick in den eigenen Arbeitsvertrag ist daher vor der Kündigung immer sinnvoll.
Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitgeber?
Für Arbeitgeber staffeln sich die gesetzlichen Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit: Ein Monat ab zwei Jahren, zwei Monate ab fünf Jahren, drei Monate ab acht Jahren, vier Monate ab zehn Jahren, fünf Monate ab zwölf Jahren, sechs Monate ab 15 Jahren und sieben Monate ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit.
Wer die eigene Frist schnell berechnen möchte, findet dazu ein kostenloses Werkzeug im Kündigungsfrist-Rechner — einfach die Beschäftigungsdauer eintragen und die passende gesetzliche Frist wird direkt angezeigt.
Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten gilt für beide Seiten eine deutlich verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen, ohne Bindung an ein bestimmtes Datum wie Monatsende oder den 15.
Diese kurze Frist gilt jedoch nur, wenn eine Probezeit ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Fehlt eine solche Vereinbarung, gelten von Beginn an die regulären, längeren Kündigungsfristen.
Eine Kündigung muss zwingend schriftlich mit Unterschrift erfolgen — eine Kündigung per E-Mail, SMS oder mündlich ist unwirksam, unabhängig davon, ob beide Seiten sich mündlich einig waren. Bewahre stets einen Nachweis über den Zugang der Kündigung auf.
Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?
Eine fristlose, auch außerordentliche Kündigung genannt, ist nur bei einem wichtigen Grund möglich, der es der kündigenden Partei unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Frist fortzusetzen. Klassische Beispiele sind schwerer Vertrauensbruch, Diebstahl oder wiederholte, bereits abgemahnte Pflichtverletzungen.
Eine fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der kündigenden Partei die maßgeblichen Tatsachen bekannt geworden sind. Wird diese Frist versäumt, ist meist nur noch eine ordentliche Kündigung mit regulärer Frist möglich. Alle Details zu Gründen und Ablauf stehen im Ratgeber zur fristlosen Kündigung.
Viele Arbeitnehmer unterschätzen, dass bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber meist zumindest die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht, selbst wenn die Kündigung später arbeitsgerichtlich angefochten wird. Eine schnelle Meldung bei der Agentur für Arbeit noch während eines möglichen Rechtsstreits ist daher ratsam, um finanzielle Nachteile zu begrenzen.
Was passiert mit Resturlaub und Arbeitszeugnis bei Kündigung?
Nicht genommener Resturlaub wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich finanziell abgegolten, sofern er nicht mehr vor dem letzten Arbeitstag genommen werden kann. Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten Monate.
Zusätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis, das Tätigkeit und Leistung wohlwollend formuliert beschreibt. Wird bereits während des laufenden Arbeitsverhältnisses eine Abmahnung ausgesprochen, kann dies bei wiederholtem Fehlverhalten später eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.
💬 Meine EinschätzungDie gängige Annahme lautet, eine längere Betriebszugehörigkeit bringe vor allem finanzielle Vorteile bei einer Kündigung. Tatsächlich zeigt sich in der Praxis: Der größte Vorteil ist die längere Kündigungsfrist des Arbeitgebers selbst, die deutlich mehr Zeit für eine geordnete Jobsuche verschafft als eine etwaige Abfindung, auf die ohnehin kein pauschaler gesetzlicher Anspruch besteht.
- Arbeitnehmer kündigen außerhalb der Probezeit mit vier Wochen Frist.
- Arbeitgeber-Fristen staffeln sich von einem bis sieben Monaten nach Betriebsjahren.
- In der Probezeit gilt für beide Seiten eine verkürzte Frist von zwei Wochen.
- Eine Kündigung muss immer schriftlich mit Unterschrift erfolgen.
- Fristlose Kündigungen sind nur bei schwerwiegenden Gründen und innerhalb von zwei Wochen möglich.
Häufige Fragen zur Kündigungsfrist
Zählt der Poststempel oder der Zugang beim Empfänger für die Frist?
Maßgeblich ist der tatsächliche Zugang beim Empfänger, nicht das Datum des Poststempels oder der Absendung.
Kann die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag verkürzt werden?
Eine Verkürzung der gesetzlichen Mindestfrist ist grundsätzlich nicht zulässig, eine Verlängerung durch Vertrag oder Tarifvertrag hingegen schon.
Muss eine ordentliche Kündigung begründet werden?
Außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes ist bei einer ordentlichen Kündigung grundsätzlich keine Begründung erforderlich.
Was passiert bei Kündigung während Krankheit?
Eine Kündigung während einer Erkrankung ist grundsätzlich möglich, die Krankheit selbst darf jedoch nicht der alleinige, unzulässige Kündigungsgrund sein.
Gilt die Kündigungsfrist auch für einen Aufhebungsvertrag?
Nein, bei einem Aufhebungsvertrag einigen sich beide Seiten einvernehmlich auf ein Beendigungsdatum, gesetzliche Kündigungsfristen müssen dabei nicht zwingend eingehalten werden. Ein ausführlicher Vergleich beider Wege steht im Ratgeber Aufhebungsvertrag oder Kündigung.
Die gesetzlichen Fristen auf einen Blick
§ 622 BGB in einer Tabelle. Für Arbeitnehmer gilt immer die Grundfrist, unabhängig von der Betriebszugehörigkeit; für Arbeitgeber verlängert sie sich mit den Jahren, und zwar zum Monatsende, nicht zum Fünfzehnten.
| Betriebszugehörigkeit | Kündigung durch Arbeitgeber | Kündigung durch Arbeitnehmer |
|---|---|---|
| Probezeit (max. 6 Monate) | 2 Wochen, zu jedem Tag | 2 Wochen, zu jedem Tag |
| bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| 2 Jahre | 1 Monat zum Monatsende | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| 5 Jahre | 2 Monate zum Monatsende | 4 Wochen |
| 8 Jahre | 3 Monate zum Monatsende | 4 Wochen |
| 10 Jahre | 4 Monate zum Monatsende | 4 Wochen |
| 12 Jahre | 5 Monate zum Monatsende | 4 Wochen |
| 15 Jahre | 6 Monate zum Monatsende | 4 Wochen |
| 20 Jahre | 7 Monate zum Monatsende | 4 Wochen |
Mehr dazu, mit Beispielen: Minijob.
Quellen und weiterführende Literatur- Bürgerliches Gesetzbuch, § 622 · gesetze-im-internet.de · Gesetzliche Regelung der Kündigungsfristen im Arbeitsverhältnis.
- Bundesagentur für Arbeit · arbeitsagentur.de · Informationen zu Sperrzeiten und Meldepflichten nach Kündigung.
- Bundesministerium der Justiz · bmj.de · Übersicht zum Kündigungsschutzgesetz.
Zuletzt aktualisiert: September 2026.
Wenn die Frist auf einen Feiertag fällt
Endet eine Frist an einem Sonntag, einem gesetzlichen Feiertag oder einem Samstag, verschiebt § 193 BGB das Ende auf den nächsten Werktag. Maßgeblich sind dabei die Feiertage am Ort der Arbeitsleistung, nicht am Wohnort, und die unterscheiden sich zwischen den Ländern erheblich. Ob ein bestimmtes Datum betroffen ist, zeigt die Übersicht der Feiertage nach Bundesland, tagesaktuell auch über Ist heute Feiertag?
Nicht jede Trennung vom Arbeitgeber läuft über eine ordentliche Kündigung mit dieser Frist: Unterschiede und Vor- und Nachteile zeigt Aufhebungsvertrag oder Kündigung: Unterschiede, Vor- und Nachteile, die fristlose Variante erklärt Fristlose Kündigung: Gründe, Fristen und Ablauf.


