Reformationstag und Reformationsfest

Definition

Derselbe Tag, zwei amtliche Namen: Sachsen und Brandenburg schreiben Reformationsfest, die übrigen Länder Reformationstag. Seit 2018 ist er auch in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gesetzlicher Feiertag.

Abgrenzung

Der Tag ist das beste Beispiel dafür, dass amtliche Bezeichnung und Suchbegriff auseinanderfallen. Gesucht wird nach Reformationstag, im sächsischen und brandenburgischen Gesetz steht Reformationsfest.

In der Praxis

Seit 2018 gilt der Tag in neun Ländern. Die vier norddeutschen Länder führten ihn damals ein, um das Feiertagsgefälle zum Süden zu verringern. In Baden-Württemberg blieb er kirchlicher Feiertag, in Bremen religiöser Feiertag zusätzlich zum gesetzlichen Status.

Der 31. Oktober in allen sechzehn Ländern

Status und amtliche Bezeichnung
LandStatusBezeichnung im Gesetz
Baden-Württembergkein Feiertag–
Bayernkein Feiertag–
Berlinkein Feiertag–
Brandenburggesetzlicher FeiertagReformationsfest (31. Oktober)
Bremengesetzlicher FeiertagReformationstag
Hamburggesetzlicher Feiertag31. Oktober (ohne Namensnennung)
Hessenkein Feiertag–
Mecklenburg-Vorpommerngesetzlicher FeiertagReformationstag
Niedersachsengesetzlicher FeiertagReformationstag
Nordrhein-Westfalenkein Feiertag–
Rheinland-Pfalzkein Feiertag–
Saarlandkein Feiertag–
Sachsengesetzlicher FeiertagReformationsfest (31. Oktober)
Sachsen-Anhaltgesetzlicher FeiertagReformationstag
Schleswig-Holsteingesetzlicher Feiertag31. Oktober – Reformationstag –
Thüringengesetzlicher FeiertagReformationstag

Verwandte Begriffe

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Stand: 13. September 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsauskunft. Verbindlich ist allein das verlinkte Feiertagsgesetz.